Das beschloss die SGK bei der Beratung der IV-Revision. Für die Kürzung in der IV und der AHV sprach sie sich mit 12 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen aus, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.
Die Mehrheit der Kommission will damit Fehlanreize korrigieren. Bei kinderreichen Versicherten kann eine höhere Zulage in ihren Augen einer Reintegration in den Arbeitsmarkt entgegenstehen.
Einsparungen wegen Schulden nötig
Wird die Zulage nach einer dreijährigen Übergangsfrist gesenkt, lassen sich in der IV nach Angaben der Kommission 88 Millionen Franken einsparen und in der AHV 40 Millionen Franken. Diese Einsparung sei nötig, da die IV immer noch Schulden habe und die Prognosen des Bundesrates im Hinblick auf den Schuldenabbau zu optimistisch seien, argumentieren die Mehrheit.
Die Gegnerinnen und Gegner erachten die Einsparung als zu einschneidend für behinderte Eltern. Zudem würden andere Sozialversicherungen wie die Ergänzungsleistungen stärker belastet, argumentieren sie.
Arbeiten soll sich für IV-Bezüger lohnen
Mit der IV-Revision nimmt der Bundesrat einen neuen Anlauf für ein stufenloses Rentensystem. Die Nationalratskommission ist ihm in diesem Punkt mit 14 zu 9 Stimmen gefolgt.
Das stufenlose System würde das heutige System mit Viertelrenten, halben Renten, Dreiviertelrenten und Vollrenten ablösen. Damit will der Bundesrat erreichen, dass sich Arbeit für IV-Bezüger in jedem Fall lohnt. Heute ist das wegen Schwelleneffekten nicht immer der Fall.
Die Regierung schlägt vor, dass - wie heute - eine Vollrente ab einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent zugesprochen wird. Bei der letzten IV-Revision, die das Parlament am Ende versenkte, war diese Frage heftig umstritten. Der Nationalrat sprach sich dreimal für 70 Prozent aus, der Ständerat dreimal für 80 Prozent.
Für Rentenbezüger ab 60 Jahren soll nichts ändern. Für jene zwischen 30 und 59 Jahren soll die Rente nur dann angepasst werden, wenn sich ihr IV-Grad verändert. Dieses Modell wäre für die IV kostenneutral. Die Nationalratskommission hat zwar bereits zugestimmt, die Verwaltung aber dennoch beauftragt, noch die Kosten eines anderen stufenlosen Modells zu berechnen.
Ziel: Kinder und Jugendliche sollen nicht in IV landen
Die SGK wird die Detailberatung an der nächsten Sitzung fortsetzen. In früheren Sitzungen stand eine Altersgrenze von 30 Jahren für IV-Renten zur Diskussion. Die Kommission sprach sich am Ende aber dagegen aus.
Die Befürworterinnen und Befürworter wollten damit die Anreize für junge Menschen verstärken, sich um die berufliche Eingliederung bemühen. Auch der Bundesrat möchte möglichst verhindern, dass schon Kinder und Jugendliche eine IV-Rente erhalten. Dieses Ziel will er aber auf anderem Weg erreichen.
Er will im Gesetz verankern, dass eine Rente erst zugesprochen wird, wenn alle Massnahmen zur Eingliederung ausgeschöpft sind. Die IV soll Instrumente schaffen, um Jugendliche mit psychischen Beeinträchtigungen im Übergang von der Schule zur beruflichen Ausbildung zu unterstützen.
Bereits früher beschlossen hat die SGK ferner, dass sie Unternehmen mit mehr als 250 Angestellten nicht dazu verpflichten will, mindestens ein Prozent Arbeitnehmende mit einer Behinderung zu beschäftigen. (SDA)