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Hüsli-Besitzer brauchen Geduld
Abschaffung des Eigenmietwerts verzögert sich

Obwohl der Eigenmietwert seit Jahren in der Kritik steht, macht das Parlament nicht vorwärts. Jetzt will es erstmal den Bundesrat um seine Meinung bitten.
Publiziert: 15.11.2019 um 12:18 Uhr
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Nach mehreren Anläufen: Nun könnte der ungeliebte Eigenmietwert für Eigenheimbesitzer bald fallen.
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Das System zur Besteuerung von Wohneigentum steht seit Jahren in der Kritik. Anfang Jahr hatte die Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK) einen neuen Anlauf genommen, um den Eigenmietwert abzuschaffen.

Nach der Vernehmlassung zögert sie nun aber. Die Kommission habe die Detailberatung des Geschäfts verschoben, teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit. Sie wolle zunächst den Bundesrat um eine Stellungnahme bitten – im Wissen darum, dass dieser Weg unüblich sei.

Hausbesitzer müssen sich gedulden

Vom Bundesrat möchte die Kommission wissen, ob er einen Systemwechsel ebenfalls gut fände und wie ein ausgewogenes Paket aussehen müsste. Die Detailberatung will die WAK daher erst im März 2020 fortsetzen. Was nichts anderes bedeutet als dass sich Hausbesitzer weiter gedulden müssen.

Das ist der Eigenmietwert

Hausbesitzer, die in ihren eigenen vier Wänden wohnen, müssen bis jetzt die fiktive Miete als Einkommen versteuern. Es handelt sich beim Eigenmietwert also um eine bloss theoretische Einnahme, die der Hausbesitzer erzielen könnte, wenn er seine Liegenschaft vermieten würde.

Heute kann der Hauseigentümer, der die Liegenschaft selbst bewohnt, die steuerliche Mehrbelastung durch den Eigenmietwert mit zahlreichen Abzugsmöglichkeiten kompensieren: Er kann Unterhaltsarbeiten an der Immobilie und die Schuldzinsen steuerlich geltend machen. Letzteres ist der Grund dafür, weshalb viele ihre Hypothekarschulden nicht zurückzahlen.

Hausbesitzer, die in ihren eigenen vier Wänden wohnen, müssen bis jetzt die fiktive Miete als Einkommen versteuern. Es handelt sich beim Eigenmietwert also um eine bloss theoretische Einnahme, die der Hausbesitzer erzielen könnte, wenn er seine Liegenschaft vermieten würde.

Heute kann der Hauseigentümer, der die Liegenschaft selbst bewohnt, die steuerliche Mehrbelastung durch den Eigenmietwert mit zahlreichen Abzugsmöglichkeiten kompensieren: Er kann Unterhaltsarbeiten an der Immobilie und die Schuldzinsen steuerlich geltend machen. Letzteres ist der Grund dafür, weshalb viele ihre Hypothekarschulden nicht zurückzahlen.

Der Plan zur Abschaffung des Eigenmietwerts geht auf eine parlamentarische Initiative zurück. In der Vernehmlassung stiess der Vorschlag zwar auf eine breite Zustimmung. Die Ausgestaltung des neuen Systems war aber heftig umstritten.

Mittel gegen die private Verschuldung

Mit der Gesetzesänderung verfolgt die Kommission mehr als ein Ziel. Zum einen will sie dem Wunsch der Eigenheimbesitzer entsprechen, die Besteuerung des schwer nachvollziehbaren Eigenmietwerts abzuschaffen. Zum anderen verfolgt die Kommission mit der Vorlage das Ziel, die rasant wachsende private Verschuldung einzudämmen. Denn der Eigenmietwert sorgt dafür, dass viele Hüslibesitzer ihre Hypothek nicht vollständig zurückbezahlen.

Im Gegenzug zur Abschaffung des Eigenmietwerts sollen Gewinnungskosten wie jene für Instandhaltung oder Verwaltung nicht mehr von den Steuern abgezogen werden können. Abzüge für Energiesparen, Umweltschutz oder Denkmalpflege sollen auf Bundesebene verschwinden.

Verschiedene Anläufe gescheitert

Keine Einigung fand die Kommission in der Frage, ob und in welchem Umfang in Zukunft private Schuldzinsen von den Steuern abgezogen werden können. Sie stellte nicht weniger als fünf Varianten zur Diskussion.

In den letzten Jahren waren verschiedene Anläufe gescheitert, den Eigenmietwert abzulösen. 1999 lehnte das Stimmvolk die Initiative «Wohneigentum für alle» ab. 2004 scheiterte ein Systemwechsel, der im Steuerpaket 2001 vorgesehen war, 2012 die Initiative «Sicheres Wohnen im Alter». Seither standen diverse parlamentarische Vorstösse zur Diskussion. (SDA/sf)

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