In einer Woche stimmt die Schweiz über die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm ab. Bei einem Ja wäre die öffentliche Diskriminierung von Schwulen, Lesben oder Bisexuellen in Zukunft strafbar.
Die Gegner rufen «Zensur!» Sie betonen, die Vorlage gefährde die Meinungsfreiheit. Es müsse möglich sein, sich «mit Homo- und Bisexualität kritisch auseinanderzusetzen», wie das Nein-Komitee warnt.
Die konservative Stiftung Zukunft Schweiz CH gab eigens ein Gutachten in Auftrag, um die juristischen Folgen einer Erweiterung der Strafnorm abzuklären. Wie der BLICK berichtete, liess man die Studie jedoch sogleich in der Schublade verschwinden. Nun aber, zweieinhalb Monate später, publizierte das Nein-Komitee den Text doch noch.
Beleidigungen künftig nicht strafbar
Bei der Lektüre wird rasch klar, warum das Papier zunächst verschwiegen wurde: Es zeigt, dass am 9. Februar nicht das Ende der freien Rede droht. Sollte jemand das Bedürfnis verspüren, Homosexualität als «pervers» oder «unnatürlich» zu bezeichnen, sei dies auch künftig nicht strafbar, schreibt die Autorin.
Strafbar macht sich nur, wer Homosexuelle als Gruppe herabwürdigt oder von Homosexualität als Krankheit fabuliert. Auch ein Vermieter, der schwulen Pärchen eine Wohnung verweigert, weil er deren sexuelle Orientierung ablehnt, müsste mit einer Strafe rechnen.
Roman Heggli, Geschäftsleiter der Schwulenorganisation Pink Cross: «Es befremdet mich zu sehen, zu welchen Mitteln die Gegner im Abstimmungskampf greifen. Billige Angstmacherei zu betreiben, obwohl sie es besser wissen, gehört für mich definitiv nicht zu einer guten Debatte!»
Meinungsfreiheit sei beeinflusst
«In Bezug auf die zur Beurteilung vorgelegten Fälle kann und will das Gutachten lediglich Tendenzen aufzeigen», gibt Anian Liebrand vom Nein-Komitee zu bedenken. Er sieht die Meinungsfreiheit sehr wohl tangiert. Der Text zeige, dass die Erweiterung der Strafnorm weit über krasse «Hassreden» hinausgehe. Zudem habe man früh über das «wert volle» Dokument informiert, hält Liebrand fest.
Tatsächlich publizierten die Gegner Ende November ausgewählte Beispiele. Den vollständigen Text aber hielten sie zurück – was ihnen selbstverständlich freistand.
Die Anti-Rassismus-Strafnorm soll künftig auch Hass und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung unter Strafe stellen. Dagegen hat ein Komitee das Referendum ergriffen und über 70‘000 Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht. Das müssen Sie über das Referendum gegen «Zensur von Schwulen-Witzen» wissen.
Die Anti-Rassismus-Strafnorm soll künftig auch Hass und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung unter Strafe stellen. Dagegen hat ein Komitee das Referendum ergriffen und über 70‘000 Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht. Das müssen Sie über das Referendum gegen «Zensur von Schwulen-Witzen» wissen.
Die Schweiz stimmt wieder ab: Erklärungen zu allen Initiativen, aktuelle News und prominente Stimmen zum Thema finden Sie hier.
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