Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) will besser für die Digitalisierung gewappnet sein. Handlungsbedarf sieht der SGB insbesondere im Bereich des Homeoffice. Das bestehende Heimarbeitsgesetz könne aus formellen Gründen nicht auf das Homeoffice angewandt werden, wenn klassische Büroarbeit verrichtet werde, heisst es in einer Mitteilung am Montag. Deshalb sei eine Gesetzesanpassung nötig. Damit sollen spezifische Fragen wie jene der Materialkosten, der Auslagen oder der Haftung geregelt werden.
Ein Dorn im Auge sind den Arbeitnehmervertretern auch sogenannt psychosoziale Risiken, wie die ständige Erreichbarkeit, die Vermischung von Arbeit und Freizeit oder die Isolation im Bereich der Telearbeit. Diese Risiken könnten mit der Digitalisierung zunehmen, deshalb seien sie im jeweiligen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) festzulegen, sodass der Arbeitgeber allenfalls Gegenmassnahmen ergreifen muss.
Bessere Aus- und Weiterbildung
Weil durch die Digitalisierung gewisse Berufe verschwinden oder sich stark verändern dürften, fordert der SGB zudem ein besseres Aus- und Weiterbildungsangebot für die Angestellten. IT-Kompetenzen würden immer mehr zu einer Basis, die alle beherrschen sollten. Und die Hochschulen müssten neue Forschungsbereiche im Bereich Cloud, Big Data oder Sicherheit entwickeln.
Auch altbekannte Forderungen legt der Gewerkschaftsbund im Rahmen seiner Digitalisierungskampagne neu auf. So fordert der SGB eine Offensive zur konsequenten Durchsetzung bestehender arbeitsrechtlicher Regeln. Zudem sollen wegen der häufigeren Selbständigkeit der Arbeitnehmenden die Hürden für die Allgemeinverbindlich-Erklärung der GAV gesenkt werden. Die GAV-Lücken im Detailhandel, im Journalismus, bei den Versicherungen und zum Teil bei den Banken müssten zudem rasch geschlossen werden.
Als weitere Massnahmen im Zuge der Digitalisierung fordert der SGB einen besseren Kündigungsschutz für langjährige ältere Angestellte, ein Reallohnwachstum im Einklang mit der Produktivität sowie höhere Gewinnsteuern. Nicht zuletzt müssten Arbeitnehmende bei technologischen und organisatorischen Neuerungen im Betrieb mehr mitbestimmen können. (SDA)