Das dürfen wir ab 27. April wieder
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Schrittweise aus dem Lockdown:Das dürfen wir ab 27. April wieder

Endlich zum Coiffeur, aber nicht in die Beiz
Das dürfen wir ab 27. April wieder

Wann kann ich wieder zum Coiffeur? Müssen die Kinder jetzt wieder zur Schule? Und wann können wir wieder in eine Bar? BLICK beantwortet die wichtigsten Fragen zur Lockerung der Corona-Massnahmen.
Publiziert: 16.04.2020 um 20:49 Uhr
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Aktualisiert: 19.04.2020 um 18:30 Uhr
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Zuerst sollen Coiffeure ...
Foto: Keystone
Lea Hartmann, Tobias Bruggmann, Sermîn Faki und Gianna Blum

Welche Geschäfte sind ab dem 27. April wieder geöffnet?

Baumärkte, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien können ihren Betrieb wieder aufnehmen. Ebenso wie Coiffeur-, Massage-, Kosmetik- und Tattoostudios. Allerdings dürfen sie nur öffnen, wenn sie ein Schutzkonzept für Kunden und Mitarbeiter vorlegen können. Wie genau das aussehen muss, wird erst noch entschieden. Auch Waschanlagen können wieder ihre Tore öffnen.

Und die Läden?

Die bleiben bis mindestens 11. Mai geschlossen. Aber: Lebensmittelläden dürfen wieder mehr Produkte verkaufen, die Sortimentsbeschränkungen werden teilweise aufgehoben. Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste, Apotheken und Drogerien, Post, Tankstellen, Banken, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen konnten bereits jetzt ihren Betrieb fortführen.

Warum dürfen ausgerechnet Coiffeursalons als Erstes öffnen, in denen Abstandhalten unmöglich ist?

Der Bundesrat begründet dies damit, dass in diesen Geschäften gut zurückverfolgt werden kann, wer wann da war. Sollte sich jemand infizieren, kann man die Ansteckungsketten vergleichsweise gut zurückverfolgen. Zum Schutz müssen die Coiffeusen oder auch die Kosmetikerinnen natürlich einen Mundschutz und weiteres Schutzmaterial tragen.

Warum Baumärkte und Gartencenter?

Das hat auch mit dem Druck aus der Branche zu tun. Baumärkte und Gartencenter machen 70 Prozent ihres Umsatzes im Frühling – für sie wäre das ganze Jahr verloren, wenn sie nicht schnell öffnen könnten. Kommt hinzu: Wenn die Bevölkerung zu Hause bleiben muss, kann sie so wenigstens ihren Balkon schön bepflanzen oder ein lange aufgeschobenes Heimwerker-Projekt angehen. Ausserdem können Hygienemassnahmen in den grossen Hallen recht gut eingehalten werden.

Kann ich wieder zum Arzt oder ins Spital, auch wenn es kein Notfall ist?

Ja. Der Bundesrat hebt das Verbot für nicht dringende Behandlungen ab dem 27. April auf. Spitäler und Praxen dürfen wieder alle Eingriffe vornehmen. Das gilt auch für Zahnärzte, Physiotherapeutinnen und medizinische Massagen.

Wann machen die Schulen wieder auf?

Der Plan des Bundesrats sieht vor, dass der Präsenzunterricht an den obligatorischen Schulen ab dem 11. Mai wieder erlaubt ist. Definitiv entscheiden will die Regierung am 29. April. Die Mittel-, Berufs- und Hochschulen müssen sich noch etwas länger gedulden. Dort soll der klassische Unterricht erst ab 8. Juni wieder möglich sein. Für Unis und Fachhochschulen dürfte das faktisch bedeuten, dass erst wieder ab Herbstsemester der gewohnte Betrieb fortgeführt wird.

Können Lehrlinge ihren Abschluss machen?

Ja. Die Prüfungen werden aber nicht in der Schule stattfinden. Der Bundesrat gibt hier drei Möglichkeiten: Die Prüfung kann im Betrieb abgelegt werden, in einem Prüfungszentrum oder aber es wird auf sie verzichtet. Im letzten Fall wird die Prüfung durch eine Erfahrungsnote ersetzt. Offen ist noch, wie die Maturaprüfungen abgelegt werden.

Wann kann ich wieder ins Restaurant oder die Bar?

Bei der Gastronomie lässt der Bundesrat noch viele Fragen offen. Für die ersten zwei Etappen vom 27. April und 11. Mai sind die Beizen nicht vorgesehen. Heisst gemäss Fahrplan: Sie bleiben wohl bis mindestens 8. Juni geschlossen. Präsentiert die Gastro-Branche aber schnell ein überzeugendes Konzept, wie Gartenbeizen sicher eröffnen können, ist es nicht ganz ausgeschlossen, dass der Bundesrat seinen Entscheid noch überdenkt. Dafür müssen aber auch die Neuinfektionen nochmals deutlich sinken.

Darf ich wenigstens bald in die Badi?

«Heute können wir das sicher nicht sagen», sagt Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga. Die Branchen sollen sich Schutzkonzepte überlegen. Einen Hoffnungsschimmer gibt es von Daniel Koch (65) vom Bundesamt für Gesundheit. Sowohl im Pool als auch in der Aare könne man aus epidemiologischer Sicht schwimmen gehen.

Darf ich Freunde zum Grillieren einladen?

Auch wenn die Läden teilweise wieder öffnen: Für die Grillparty mit Freunden ist es auch nach dem 27. April noch zu früh. Das Versammlungsverbot von mehr als fünf Personen gilt nach wie vor, neu gibt es nur einige Ausnahmen – etwa Beerdigungen. Ansonsten bleiben öffentliche wie auch private Veranstaltungen verboten. Bei Treffen von weniger als fünf Personen aus unterschiedlichen Haushalten gilt, dass man zwei Meter Distanz halten soll – und wenn möglich ganz auf sie verzichten sollte.

Was ist mit Museen, Zoos und Bibliotheken?

Freizeit- und Unterhaltungsbetriebe sollen am 8. Juni wieder öffnen. Auch hier ist allerdings noch nichts definitiv entschieden. Ende Mai wird der Bundesrat ein Zwischenfazit ziehen und je nachdem, wie sich die Zahlen entwickeln, das Öffnungs-Datum festlegen.

Wann kann ich wieder an einen Fussballmatch? Und fällt die Open-Air-Saison ins Wasser?

Einen definitiven Entscheid hat der Bundesrat noch nicht gefällt. Das werde er in den kommenden Wochen tun, so Bundesrat Alain Berset. Mindestens ein Teil des Festival-Sommers wird aber ausfallen. Denn Grossveranstaltungen werden erst ganz am Schluss der Lockerungen zum Zug kommen.

Wann dürfen sich Enkel und Grosseltern wieder sehen?

Vorerst lieber noch nicht, machte Alain Berset deutlich. «Die Grosseltern gehören zur Risikogruppe. Hier ist Vorsicht geboten», sagte er. Soziale Kontakte müssen nach wie vor minimiert werden. Ob das Besuchsverbot in Altersheimen weiterhin gilt, sei Sache der Kantone.

Müssen besonders gefährdete Personen weiterhin zur Arbeit?

Nein. Der Bundesrat nimmt die Arbeitgeber in die Pflicht: Besonders gefährdete Personen sollen von zu Hause aus arbeiten, wenn dies möglich ist. Ein Arbeitgeber kann eine Risikoperson nicht an den Arbeitsplatz zwingen. Eine besonders gefährdete Person kann die Arbeit aber ablehnen, wenn die Risiken zu hoch sind. BLICK weiss: Dieser Kompromiss war ein hartes Stück Arbeit. Besonders Gewerkschaftspräsident Pierre-Yves Maillard (52) weibelte für eine Lösung.

Wann können wir wieder im Büro arbeiten?

Das Homeoffice dürfte noch länger bestehen bleiben. «Die Lockerungen werden sicher zu einem Abbau im Bereich Homeoffice führen», sagte Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga (59). Solange die Distanzregeln gelten, sei das Arbeiten von zu Hause aus aber weiterhin angebracht. Viele Firmen und die öffentliche Verwaltung seien auch bereit, Homeoffice weiterhin anzuordnen.

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