Nach Angaben der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) nehmen diese Ausgleichszahlungen unter den Kantonen auch 2018 wieder markant zu, und zwar von 1,599 Milliarden Franken auf 1,652 Milliarden Franken.
Grösster Geberkanton bleibt Zürich mit einem Beitrag von rund 529 Millionen Franken, gefolgt von Genf mit rund 394 Millionen Franken und Zug mit 311 Millionen Franken. Der Kanton Zug hat jedoch am meisten Ressourcenpotenzial verloren. Er büsst 20 Indexpunkte ein, die Ausgleichszahlung liegt dadurch 29 Millionen tiefer als im laufenden Jahr.
Waadt wird zum Nehmerkanton
Ebenfalls Ressourcenpotenzial verloren haben Neuenburg, Schaffhausen und sechs weitere Kantone. Die Waadt wird durch den Verlust an Ressourcenpotenzial zum Nehmerkanton. Zugelegt haben Nidwalden, Genf, Obwalden und 13 weitere Kantone, wobei Obwalden vom Nehmer- zum Geberkanton wird. Sein Beitrag dürfte sich auf gut 1,5 Millionen Franken belaufen.
Der Bund steuert nächstes Jahr 2,424 Milliarden Franken zum Ressourcenausgleich bei, 3,1 Prozent mehr als im laufenden Jahr. Gut 1,2 Milliarden fliessen in den Kanton Bern, den mit Abstand grössten Nehmerkanton. Der Kanton Wallis bekommt 620 Millionen Franken, St. Gallen 451 Millionen Franken.
Ausgleich für Sonderlasten
Von den Ausgleichszahlungen für geografisch-topografische oder soziodemografische Lasten profitiert der Kanton Graubünden am meisten, gefolgt von den Kantonen Genf und Zürich. Insgesamt zahlt der Bund 718 Millionen Franken an Kantone mit Sonderlasten. Zum Ausgleich der Teuerung ist der Betrag drei Millionen Franken höher als dieses Jahr.
Der Betrag von Bund und Kantonen an den befristeten Härteausgleich wird jährlich um fünf Prozent reduziert. Zudem verliert der Kanton Obwalden seinen Anspruch, da er ressourcenstark wird. Damit beträgt die Summe für den Härteausgleich nächstes Jahr noch 297 Millionen Franken. Mit dem Härteausgleich werden durch den neuen Finanzausgleich schlechter gestellte Kantone entschädigt.
Zug zahlt 2626 Franken pro Kopf
Unter dem Strich trägt der Kanton Zug die grösste Last pro Einwohner. Die Ausgleichszahlung beläuft sich pro Kopf auf 2626 Franken. Die Kantone Jura, Uri und Wallis hingegen beziehen über 2000 Franken pro Kopf aus dem Finanzausgleich.
Die Finanzverwaltung hat diese Berechnungen für 2018 am Dienstag veröffentlicht. Dazu können die Kantone nun Stellung nehmen. Danach kann es noch Änderungen geben. (sda/hlm)