Fast eine halbe Milliarde
Bundesrat spart bei Spezialärzten und Spitälern

Der Bundesrat ändert den Ärztetarif Tarmed auf Anfang 2018. Damit spart er bei Spezialärzten und bei der ambulanten Versorgung in Spitälern fast eine halbe Milliarde Franken.
Publiziert: 16.08.2017 um 14:26 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 13:00 Uhr
Alain Berset, Versteher des Eidgenössischen Departements des Inneren (Archivbild).
Foto: Keystone/Anthony Anex

Der Eingriff ist keine Überraschung: Krankenkassen, Ärzte und Spitäler haben jahrelang über die Anpassung des Ärztetarifs verhandelt, der die Vergütung ambulanter Leistungen regelt. Einige der rund 4600 Positionen sind unbestritten nicht mehr sachgerecht. Der Bundesrat beschloss einzugreifen, nachdem die Tarifpartner die Gespräche letztes Jahr ohne Ergebnis abgebrochen hatten.

Am Mittwoch entschied er unter anderem, Leistungen, die wegen des medizinischen oder technischen Fortschritts weniger Zeit in Anspruch nehmen, tiefer zu bewerten. Weniger Geld gibt es damit für Operationen des grauen Stars, Darmspiegelungen, Augeninjektionen oder für Radiotherapien.

Operierende Ärzte erhalten in Zukunft allgemein weniger Geld. Der Bundesrat hat beschlossen, die Produktivität der entsprechenden Sparten generell um 10 Prozent zu erhöhen, was die Vergütungen entsprechend schmälert. Damit will er operative Eingriffe wirtschaftlich weniger interessant machen und so verhindern, dass unnötige Eingriffe durchgeführt werden.

Aufwertung für Spezialisten-Leistungen

Weiter werden ärztliche Leistungen künftig nicht mehr nach der unterschiedlichen Dauer der ärztlichen Weiterbildung bewertet. Das führt dazu, dass die Leistungen der Grundversorger gegenüber den Spezialisten aufgewertet werden. Schon 2014 hatte der Bundesrat pauschal 200 Millionen Franken von den Spezialisten zu den Haus- und Kinderärzten verschoben.

Der Bundesrat hat auch die Regeln angepasst, mit denen Ärztinnen und Ärzte Leistungen in Abwesenheit des Patienten oder der Patientin abrechnen können. Möglich ist das etwa für das Aktenstudium oder für Gespräche mit Experten oder Angehörigen. In Zukunft müssen diese Leistungen präziser ausgewiesen werden.

Zudem dürfen höchstens 30 Minuten pro Quartal abgerechnet werden. Heute sind es 60 Minuten. Die Leistungen in Abwesenheit stehen im Verdacht, nicht in jedem Fall gerechtfertigt und massgeblich für das Kostenwachstum der letzten Jahre verantwortlich zu sein.

Grundkonsultationen bleiben auf 20 Minuten beschränkt

Die Dauer von Grundkonsultationen bleibt auf 20 Minuten beschränkt. Bei kleinen Kindern und älteren Personen ist aber erfahrungsgemäss mehr Zeit für die Behandlung nötig. Der Bundesrat hat daher beschlossen, die Beschränkung zu lockern, so dass die Ärzte 30 Minuten abrechnen können. Bei anderen Patienten mit erhöhtem Bedarf können die Ärzte die Dauer der Grundkonsultation nach Absprache mit den Versicherern verlängern.

Eine wichtige Korrektur hat der Bundesrat aufgrund der Kritik in der Vernehmlassung gemacht. Zunächst hatte er vorgeschlagen, dass Spitäler mit Notfallstationen keine Notfallzuschläge mehr abrechnen können. Das sollen sie nun aber weiterhin tun können, falls tatsächlich ein bedrohlicher Notfall vorliegt. Viele Spitäler hatten angekündigt, ohne die Zuschläge ihre Notfallstationen schliessen zu müssen.

Die Einsparungen zu Lasten der Spezialärzte und der Spitalambulatorien beziffert der Bundesrat auf 470 Millionen Franken pro Jahr. Mit der Vorlage, die er in die Vernehmlassung geschickt hatte, wären es 700 Millionen Franken gewesen. Das hat unter anderem mit den Anpassungen beim Notfallzuschlag zu tun. (SDA)

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