Kommende Woche geht es für die Urheber der No-Billag-Initiative um die Wurst: Der Nationalrat diskutiert über das Volksbegehren, das die ersatzlose Streichung der Radio- und Fernsehgebühren fordert.
Wie schon im Ständerat wird Medienministerin Doris Leuthard (54) für eine Ablehnung des Begehrens weibeln. Die CVP-Bundespräsidentin stellt sich damit vor die SRG.
Galgenfrist für die SRG
Kurz vor der Debatte zeigen BLICK-Recherchen, dass der SRG selbst bei einem Volks-Ja zur Initiative eine Galgenfrist gewährt werden soll. Dabei ist der Text der Initianten eigentlich klar: In den Übergangsbestimmungen steht, dass die Aufhebung der Gebühren auf den folgenden Jahresanfang zu erfolgen hat.
Doch in der Botschaft hat Leuthards Departement dem Volksbegehren in dieser Hinsicht alle Zähne gezogen: «Einzelne Aspekte des Initiativvorschlags wie das Subventionsverbot und das Verbot der Gebührenerhebung mögen zwar hinreichend bestimmt formuliert sein und würden sich grundsätzlich für eine direkte Anwendbarkeit eignen», heisst es dort. Doch sie seien Teil eines noch zu konkretisierenden Gesamtsystems und könnten deshalb gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung nicht isoliert umgesetzt werden.
Billag-Gebühren müssten weiter gezahlt werden
Vor allem die Bestimmung über die Versteigerung der Konzessionen bereite den Juristen des Bundes Kopfzerbrechen und sei somit nicht präzis genug für eine direkte Anwendung. Der Bundesrat meint daher, dass es stattdessen ein Gesetz brauche. Und dessen Ausarbeitung würde Jahre dauern. Jahre, in denen weiterhin Billig-Gebühren bezahlt werden müssten.
Olivier Kessler, Kopf hinter der No-Billag-Initiative, ist dezidiert anderer Meinung: «Kernanliegen der No-Billag-Initiative ist die Abschaffung der Billag-Zwangsgebühren.» Die Ausführung, wonach Konzessionen künftig zu versteigern seien, habe man lediglich der Vollständigkeit halber aufgeführt. Mit der Umstellung von analogen auf digitale Übertragungswege mache die Vergabe von Konzessionen aber immer weniger Sinn.
«Keinen Rappen mehr»
Für Kessler ist klar: «Die direkt umsetzbaren Punkte sollten wenn möglich unmittelbar nach der Abstimmung in Kraft treten.» Also auf den 1. Januar nach der Abstimmung. Er fordert: «Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sollten nach einem Ja an der Urne keinen Rappen an Zwangsgebühren mehr bezahlen müssen.»
Das Thema dürfte im Nationalrat noch zu reden geben. Denn für Kessler steht fest: «Die Frage ist, ob es sich die Bürger nach erfolgter Abstimmung an der Urne gefallen lassen, wenn weiterhin Rechnungen ins Haus flattern.»