Das meint BLICK
Peinlich für die Post

Die Post muss ihrem E-Voting vorerst den Stecker ziehen, weil Hacker kritische Fehler im System entdeckt haben. Das ist eine Blamage für die Post. Aber auch das einzig Richtige, was sie derzeit tun kann, meint Bundeshaus-Redaktorin Lea Hartmann.
Publiziert: 29.03.2019 um 23:12 Uhr
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Aktualisiert: 30.03.2019 um 14:41 Uhr
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«Die Glaubwürdigkeit unserer Abstimmungs- und Wahlergebnisse ist absolut zentral», findet BLICK-Bundeshaus-Redaktorin Lea Hartmann.
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Lea HartmannRedaktorin Politik

Vertrauen schaffen. Das war eines der Ziele der Post, als sie Hacker dazu aufrief, sich ihr E-Voting-System vorzuknöpfen. Es ist schiefgegangen. Zwar versteht die grosse Mehrheit der Bevölkerung auch nach dem Test nicht, was all die Zeichen im Quellcode eigentlich sollen. Aber jeder hat begriffen, auch wenn er kein Programmierer ist: So richtig verlassen kann man sich aufs System nicht, zumindest noch nicht. 

Jahre hat die Post an der Entwicklung des E-Votings gearbeitet. Wenige Wochen brauchten einige Hacker, um es zu demontieren. Peinlich! Dabei geht es nicht um irgendein Computerprogramm, sondern um das Fundament unserer Demokratie. Die Glaubwürdigkeit unserer Abstimmungs- und Wahlergebnisse ist absolut zentral. 

Immerhin: Die Post sieht das nun ein und handelt. Es ist kein einfacher Entscheid, zu diesem Zeitpunkt die Reissleine zu ziehen. Doch nach dem Vertrauensverlust aufgrund des Postauto-Skandals muss der gelbe Riese jedes Risiko zweimal abwägen. In diesem Fall ist es zu gross.

Post kapituliert vor Hackern

Die Post zieht Konsequenzen. Nachdem Hacker mehrere gravierende Fehler im E-Voting-System der Post entdeckten (BLICK berichtete), drückt der Staatsbetrieb die Stop-Taste. In den Kantonen Basel-Stadt, Thurgau, Freiburg und Neuenburg, wo das Post-System zur elektronischen Stimmabgabe bereits im Einsatz ist, wird dessen Betrieb für die nächsten Abstimmungen am 19. Mai vorerst ausgesetzt.

Die Post begründet den Schritt damit, dass die Integrität von Abstimmungen und Wahlen oberste Priorität habe. Man werde den Quellcode nun korrigieren und von unabhän
gigen Experten erneut prüfen lassen.

Zum Vorschein kamen die Fehler im Rahmen eines öffentlichen Hacker-Tests, der am vergangenen Wochenende zu Ende ging. So ein Test ist eine Bedingung von Bund und Kantonen. Derzeit ist E-Voting in der Schweiz nur im Testbetrieb erlaubt. Eine Gesetzesänderung, mit der das System in den ordentlichen Betrieb überführt werden soll, ist erst in der Vernehmlassung.

Die Post betont in einem ersten Fazit zum Hacker-Test, dass es immerhin niemandem gelungen sei, in das E-Voting-System einzudringen. Die Experten fanden aber im Quellcode drei kritische Fehler. Einer davon betrifft die individuelle Verifizierbarkeit, die es den Stimmenden ermöglicht zu prüfen, ob das System ihre Stimme korrekt registriert hat. Laut Bundeskanzlei handelt es sich dabei um eine «Schlüsselkomponente» des Systems und betrifft – im Gegensatz zu den anderen beiden Fehlern – auch das E-Voting-System, das bereits in einigen Kantonen im Einsatz ist.

Lea Hartmann

Die Post zieht Konsequenzen. Nachdem Hacker mehrere gravierende Fehler im E-Voting-System der Post entdeckten (BLICK berichtete), drückt der Staatsbetrieb die Stop-Taste. In den Kantonen Basel-Stadt, Thurgau, Freiburg und Neuenburg, wo das Post-System zur elektronischen Stimmabgabe bereits im Einsatz ist, wird dessen Betrieb für die nächsten Abstimmungen am 19. Mai vorerst ausgesetzt.

Die Post begründet den Schritt damit, dass die Integrität von Abstimmungen und Wahlen oberste Priorität habe. Man werde den Quellcode nun korrigieren und von unabhän
gigen Experten erneut prüfen lassen.

Zum Vorschein kamen die Fehler im Rahmen eines öffentlichen Hacker-Tests, der am vergangenen Wochenende zu Ende ging. So ein Test ist eine Bedingung von Bund und Kantonen. Derzeit ist E-Voting in der Schweiz nur im Testbetrieb erlaubt. Eine Gesetzesänderung, mit der das System in den ordentlichen Betrieb überführt werden soll, ist erst in der Vernehmlassung.

Die Post betont in einem ersten Fazit zum Hacker-Test, dass es immerhin niemandem gelungen sei, in das E-Voting-System einzudringen. Die Experten fanden aber im Quellcode drei kritische Fehler. Einer davon betrifft die individuelle Verifizierbarkeit, die es den Stimmenden ermöglicht zu prüfen, ob das System ihre Stimme korrekt registriert hat. Laut Bundeskanzlei handelt es sich dabei um eine «Schlüsselkomponente» des Systems und betrifft – im Gegensatz zu den anderen beiden Fehlern – auch das E-Voting-System, das bereits in einigen Kantonen im Einsatz ist.

Lea Hartmann

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