Halali auf Wolf & Co?
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Darum geht es beim Jagdgesetz:Halali auf Wolf & Co?

Darum geht es beim Jagdgesetz
Feuer frei auf Wolf & Co?

Am 27. September stimmt die Schweiz über die Kündigungs-Initiative der SVP ab. Und über das neue Jagdgesetz. Es will den Schutz von Wolf, Biber und Luchs lockern. Die Gegner der neuen Regelung befürchten, dass der Artenschutz geschwächt wird.
Publiziert: 27.02.2020 um 14:05 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2020 um 16:29 Uhr
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Er soll weniger streng geschützt werden: Der Wolf ist das Pièce de résistance im Abstimmungskampf zum neuen Jagdgesetz.
Foto: Keystone
Sermîn Faki

Was soll mit dem neuen Jagdgesetz geändert werden?

Bisher darf ein Wolf nur dann abgeschossen werden, wenn er grosse Schäden angerichtet hat – etwa sehr viele Schafe gerissen hat. Neu sollen die Kantone einen Abschuss auch vornehmen können, bevor der Schaden entsteht. Allerdings können sie nicht jeden Wolf einfach erschiessen.

  • Sie müssen verhältnismässig vorgehen und dürfen zum Beispiel nicht in ein Wolfsrudel eingreifen, das sich fernab von Schafherden oder Dörfern aufhält.
  • Zudem müssen sie gegenüber dem Bund vorgängig begründen, weshalb Abschüsse erforderlich sind.
  • Generell bleibt der Wolf eine geschützte Tierart. Bund und Naturschutzverbände können gegen eine kantonale Abschussverfügung zudem wie bisher Beschwerde einlegen.

Warum wird das Gesetz überhaupt reformiert?

Ursprung der Reform ist eine Motion des Bündner CVP-Ständerats Stefan Engler (59). Er verlangte schon im Jahr 2014, dass der strenge Schutz des Wolfes aufgeweicht wird. Damals bildeten sich wieder erste Rudel in den Schweizer Bergen – und die Angst vor Konflikten nahm zu.

Gibt es denn überhaupt ein Wolf-Problem?

Kommt darauf an, wen man fragt. Städter werden das eher verneinen. Doch die Bevölkerung der Berggebiete sieht das anders. Und tatsächlich hat die Zahl der in der Schweiz lebenden Wölfe zugenommen. 2012 bildete sich das erste Rudel, heute gibt es schon acht. 2019 lebten rund 80 Wölfe hierzulande. Mit Folgen: Jährlich werden 300 bis 500 Schafe und Ziegen gerissen. Und manche Wölfe verlieren die Scheu vor Siedlungen.

Werden auch andere Wildtiere zum Abschuss freigegeben?

Theoretisch ist das möglich. Der Bund darf künftig auch weitere geschützte Arten zur Bestandsregulierung freigeben. Darunter Biber, Luchs und Höckerschwan.

Und warum stimmen wir darüber ab?

Weil eine Allianz aus Umweltverbänden und Tierschützern das Referendum ergriffen hat. Innert kurzer Zeit kamen 65'000 Unterschriften zusammen. Während die Welt mit der Klima- und der Biodiversitätskrise ringe, verabschiede sich das Schweizer Parlament vom Artenschutz, kritisieren die Gegner. Zum Referendumskomitee gehören Pro Natura, WWF Schweiz, BirdLife Schweiz, die Gruppe Wolf Schweiz sowie Zooschweiz. SP und Grüne unterstützen das Referendum ebenfalls.

Gibt es aus Sicht des Naturschutzes auch positive Aspekte des neuen Gesetzes?

Glaubt man Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga (59), ja. So werden Reservate, Schutzgebiete und Wildtierkorridore mit zusätzlichen Mitteln unterstützt. Zudem werden verschiedene Tierarten besser geschützt – zwölf Wildentenarten dürfen in Zukunft gar nicht mehr gejagt werden, für die Waldschnepfe gilt eine längere Schonzeit. Und auch die Bauern – die hinter den Verschärfungen stehen – werden an die kürzere Leine genommen. Anders als heute sollen sie für gerissene Schafe und Ziegen nur noch eine Entschädigung erhalten, wenn sie die Tiere mit Hunden oder Zäunen geschützt haben. Die Gegner sehen das freilich anders: Für sie kommen seltene Tierarten noch mehr unter Druck.

Alle Abstimmungen auf einen Blick

Die Schweiz stimmt wieder ab: Erklärungen zu allen Initiativen, aktuelle News und prominente Stimmen zum Thema finden Sie hier.

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