Crypto-Skandal
Im Bundesarchiv sind Akten verschwunden!

Der deutsche und der amerikanische Geheimdienst nutzten eine Schweizer Firma, um manipulierte Verschlüsselungsmaschinen an andere Staaten zu verkaufen. Jetzt wird klar: Wichtige Akten sind verschwunden, andere darf man nicht öffnen.
Publiziert: 12.02.2020 um 12:57 Uhr
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Aktualisiert: 13.02.2020 um 08:56 Uhr
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Der US-Geheimdienst CIA ...
Foto: AFP

Wer wusste was über die Machenschaften von CIA und BND in Zug? Klar ist: Die Schweizer Behörden untersuchten schon zweimal, ob die Crypto AG mit Geheimdiensten zusammenarbeitete. Die Untersuchungsakten dürfen aber entweder nicht geöffnet werden oder sind verschwunden. Das schreibt das SRF.

Schweiz will «Partner» schützen

Es geht dabei um Untersuchungsakten der damaligen Bundespolizei (Bupo), der Vorgängerin des heutigen Bundesamts für Polizei (Fedpol). Diese Akten unterliegen einer 30-jährigen Sperrfrist. «In den Akten sind noch sehr viele schützenswerte Personendaten drin», sagt Jürg Bühler, damaliger Untersuchungsleiter und heute Vizechef des Nachrichtendiensts.

Die Akten gibt es noch, im Video vom SRF liegen sie direkt vor Bühler. Doch öffnen darf man sie nicht. Man habe damals mit Partnerdiensten zusammengearbeitet, darum müssten man auch ihre Quellen schützen.

Nicht das erste Mal, dass Akten verschwinden

Brisant aber: Andere Akten sind spurlos verschwunden. Schon 2014 wollte die «Rundschau» weitere Untersuchungsakten zum Fall Crypto einsehen. Das Fedpol prüfte die Anfrage, verweigerte die Einsicht und schickte die Akten zurück an das Bundesarchiv.

Doch dort ist das Dossier nicht auffindbar. «Wir wissen im Moment nicht, wo es ist. Das ist etwas Aussergewöhnliches, dass wir so lange suchen. Und es tut uns auch leid, ist es in diesem Fall passiert», sagt Bundesarchiv-Sprecher Simon Meyer.

Es ist nicht das erste Mal, dass Akten spurlos verschwinden. Auch Dokumente zur «Geheimarmee» P26 lassen sich nicht mehr finden.

Noch kein Strafverfahren der Bundesanwaltschaft

Derweil wartet die Bundesanwaltschaft (BA) zu. Im Moment führe sie kein Strafverfahren. «Medienberichte allein genügen hierfür in der Regel nicht», schreibt Mediensprecher David Venetz.

Die BA verweist auf den Bericht ihres Alt-Bundesrichters Niklaus Oberholzer, der im Auftrag des Bundesrats Klarheit schaffen soll. Sollten im Bericht Hinweise auf Straftaten auftauchen, werde die BA «diese gemäss dem üblichen Vorgehen prüfen». (brb)

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