Noch hat das Parlament die Beschlüsse des Bundesrats zwar noch nicht durchgewunken. Doch schon jetzt rollt die Milliardenhilfe der Regierung an, um die Wirtschaft vor dem Corona-Kollaps zu retten.
Nun ist es auch für Selbstständige und Eltern, die derzeit nicht arbeiten können, möglich, finanzielle Unterstützung zu beantragen. So funktionierts:
Für Selbstständige
Wer hat Anspruch? Der Bund greift allen Selbstständigen unter die Arme, die auf Geheiss des Bundesrats ihr Geschäft schliessen mussten. Also zum Beispiel Besitzer von Restaurants, Bars, Kinos, Fitnessstudios, Kleiderläden, Coiffeursalons und Nagelstudios. Auch freischaffende Künstlerinnen und Künstler gehören dazu, die wegen des Shutdowns nicht mehr auftreten können. Ebenso Veranstalter, die bereits Ende Februar vom Veranstaltungsverbot betroffen waren. Nur die Selbstständigen selbst bekommen eine Entschädigung. Für ihre Angestellten können Selbständigerwerbende Kurzarbeit beantragen.
Wie kann man Hilfe beantragen? Einen Antrag auf Entschädigung kann man hier online stellen. Achtung: Wegen der grossen Nachfrage kann es sein, dass das Formular nicht oder nur sehr langsam geladen wird. «Wir verzeichnen derzeit 14'500 Aufrufe pro Minute», sagt Andreas Dummermuth, Präsident der kantonalen Ausgleichskassen. Er appelliert an die Geduld. Man kann auch erst nächste Woche den Antrag abschicken. Auf die Auszahlung hat das keinen Einfluss. Sie müssen das Formular nicht ausdrucken. Es reicht, wenn Sie es als PDF speichern und den Antrag per Mail an die Ausgleichskasse schicken, der Sie angehören. Wenn man nicht weiss, welche Kasse das ist, kann man beim Arbeitgeber nachfragen.
Wie hoch ist die Entschädigung? Die Entschädigung beträgt 80 Prozent des Lohns – also gleich viel wie bei Angestellten, die von Kurzarbeit betroffen sind. Es gibt allerdings eine Höchstgrenze von 196 Franken pro Tag, also knapp 5900 Franken pro Monat. Für die Berechnung ist das Jahreseinkommen massgebend, das 2019 die Grundlage zur Berechnung des AHV-Beitrags war. Je nach Geschäft haben Selbstständige unterschiedlich lange Anspruch auf die Entschädigung. Entscheidend dafür ist, wann der Erwerbsausfall begann. Veranstalter von Grossevents können frühestens ab dem 28. Februar das Taggeld bekommen, weil dann bereits das Verbot für Veranstaltungen über 1000 Personen in Kraft getreten war. Als Besitzerin eines Coiffeursalons hingegen hat man frühestens ab 17. März Anspruch. Die Entschädigung bekommt man so lange, bis der Bundesrat die Corona-Massnahmen aufhebt und die Geschäfte wieder geöffnet werden dürfen.
Wann erhalte ich das Geld? Wie auch bei EO-Geldern wird die Entschädigung jeden Monat für den jeweils vergangenen Monat ausbezahlt. Erste Auszahlungen werden Mitte April erfolgen.
Für Eltern
Wer hat Anspruch? Die Erwerbsentschädigung bekommen alle Eltern, die wegen der Massnahmen des Bundesrats – vor allem der Schulschliessungen – nicht mehr arbeiten können, sondern sich um ihre Kinder kümmern müssen. Die Kinder müssen unter zwölf Jahre alt sein. Mütter und Väter, die Homeoffice machen können, haben keinen Anspruch auf Entschädigung. Ausserdem muss man am 16. März, als die Schulen schlossen, in der Schweiz gewohnt oder gearbeitet haben. Es spielt keine Rolle, ob man selbstständig ist oder angestellt. Pro Familie bekommt nur ein Elternteil die Entschädigung. Weil davon ausgegangen wird, dass eine Person für die Kinderbetreuung reicht. Es ist aber möglich, dass sich Vater und Mutter bei der Kinderbetreuung abwechseln. Dann erhalten beide die ihnen jeweils zustehende Entschädigung.
Wie kann man Hilfe beantragen? Einen Antrag auf Entschädigung kann man hier online stellen. Achtung: Wegen der grossen Nachfrage kann es sein, dass das Formular nicht oder nur sehr langsam geladen wird. Man kann auch erst nächste Woche den Antrag abschicken. Auf die Auszahlung hat das keinen Einfluss. Sie müssen das Formular nicht ausdrucken. Es reicht, wenn Sie es als PDF speichern und den Antrag per Mail an die Ausgleichskasse schicken, der Sie angehören. Wenn man nicht weiss, welche Kasse das ist, kann man beim Arbeitgeber nachfragen. Wenn in einer Familie beide Elternteile einen Anspruch haben, ist die Ausgleichskasse zuständig der Person, die zuerst wegen der Kinder nicht arbeiten konnte.
Wie hoch ist die Entschädigung? Die Entschädigung beträgt 80 Prozent des Lohns bei einer Höchstgrenze von 196 Franken pro Tag. Bei Selbstständigen ist dafür das Jahreseinkommen 2019 massgebend, bei Angestellten der Februar-Lohn. Eltern haben frühestens drei Tage nach der Schulschliessung Anspruch auf Geld, also ab dem 19. März. Die Entschädigung bekommen die Eltern so lange, bis eine Betreuungslösung gefunden ist (wobei das Hüten durch Grosseltern oder andere Risikogruppen nicht berücksichtigt wird). Oder aber bis der Bundesrat die Schulen wieder öffnet. Selbstständige bekommen maximal 30 Taggelder.
Wann erhalte ich das Geld? Wie auch bei EO-Geldern wird die Entschädigung jeden Monat für den jeweils vergangenen Monat ausbezahlt. Erste Auszahlungen werden Mitte April erfolgen.
Für Personen in Quarantäne
Wer hat Anspruch? Neben Selbstständigen und Eltern bekommen auch diejenigen eine Entschädigung, die sich in Quarantäne begeben mussten. Voraussetzung ist, dass man in der Schweiz wohnt oder arbeitet. Geld erhält nur, wer von Daheim aus nicht arbeiten kann und keinen Lohn bekommt. Sollte man trotz Ausfalls weiterhin den Lohn erhalten, hat stattdessen der Arbeitgeber Anspruch auf die Entschädigung. Auch wenn man Taggeld einer Krankenversicherung bekommt, entfällt der Anspruch.
Wie kann man Hilfe beantragen? Einen Antrag auf Entschädigung kann man hier online stellen. Achtung: Wegen der grossen Nachfrage kann es sein, dass das Formular nur sehr langsam geladen wird. Man kann auch erst nächste Woche den Antrag abschicken. Auf die Auszahlung hat das keinen Einfluss. Sie müssen das Formular nicht ausdrucken. Es reicht, wenn Sie es als PDF speichern und den Antrag per Mail an die Ausgleichskasse schicken, der Sie angehören. Wenn man nicht weiss, welche Kasse das ist, kann man beim Arbeitgeber nachfragen. Wenn in einer Familie beide Elternteile einen Anspruch haben, ist die Ausgleichskasse zuständig der Person, die zuerst wegen der Kinder nicht arbeiten konnte.
Wie hoch ist die Entschädigung? Die Entschädigung beträgt 80 Prozent des Lohns bei einer Höchstgrenze von 196 Franken pro Tag. Bei Selbstständigen ist dafür das Jahreseinkommen 2019 massgebend, bei Angestellten der Februar-Lohn. Sie erhalten maximal 10 Taggelder.
Wann erhalte ich das Geld? Wie auch bei EO-Geldern wird die Entschädigung jeden Monat für den jeweils vergangenen Monat ausbezahlt. Erste Auszahlungen werden Mitte April erfolgen.
Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.
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