Berset will Notlage aufheben
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Bundesrat lockert Corona-Regel:Berset will Notlage aufheben

Bundesrat lockert Corona-Regeln
Berset will Notlage aufheben

Die tiefen Corona-Neuansteckungszahlen machen es möglich: Gesundheitsminister Alain Berset will die «ausserordentliche Lage» beenden. Zudem schlägt er dem Bundesrat weitere Lockdown-Lockerungen vor – im Restaurant, für Veranstaltungen und an der Grenze zu Italien.
Publiziert: 26.05.2020 um 12:29 Uhr
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Aktualisiert: 27.05.2020 um 09:28 Uhr
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Ob sich diese beiden Herren, der Corona-Delegierte Daniel Koch (links) und Bundesrat Alain Berset, mit der schrittweisen Öffnung durchsetzen, ist fraglich.
Foto: Keystone
Sermîn Faki und Pascal Tischhauser

Die Normalität rückt ein weiteres Stück näher. BLICK weiss: Gesundheitsminister Alain Berset (48, SP) beantragt dem Bundesrat morgen Mittwoch, die «ausserordentliche Lage» ab Mitte Juni zu beenden und wieder zur «besonderen Lage» zurückzukehren. Damit würde der Bundesrat aus dem Notrechtsregime aussteigen, das ihm nahezu allumfassende Macht gibt, Massnahmen anzuordnen und Verbote zu erlassen.

Die Alarmstufen des Epidemiengesetzes

Krisenzeiten sind Regierungszeiten: So wie in der Corona-Krise hat dann der Bundesrat das Sagen. Die Regierung kann solche Notlagen allerdings nicht einfach so verkünden. Grundlage sind die Verfassung und das Epidemiengesetz. Dieses sieht drei Stufen vor: die «normale», die «besondere» und die «ausserordentliche Lage».

In der «normalen Lage» sind die Kantone für die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten zuständig. Der Bund kann lediglich informieren und Empfehlungen abgeben sowie Massnahmen an den Grenzen anordnen.

In einer «besonderen Lage» kann der Bundesrat gewisse Massnahmen selbst anordnen, muss zuvor aber die Kantone anhören. Eine «besondere Lage» liegt dann vor, wenn eine erhöhte Ansteckungs- und Ausbreitungsgefahr oder eine besondere Gefährdung der öffentlichen Gesundheit besteht. Und wenn die Kantone selbst nicht mehr in der Lage sind, geeignete Massnahmen zu treffen. Der Bundesrat hatte die besondere Lage am 28. Februar ausgerufen.

Schon am 13. März hatte die Landesregierung dann die «ausserordentliche Lage» ausgerufen. Ab dann konnte der Bundesrat zu Notstandsrecht greifen, die Kantone hatten kein Mitspracherecht mehr. Voraussetzung für die Ausrufung der «ausserordentlichen Lage» ist, dass die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz in Gefahr ist.

Krisenzeiten sind Regierungszeiten: So wie in der Corona-Krise hat dann der Bundesrat das Sagen. Die Regierung kann solche Notlagen allerdings nicht einfach so verkünden. Grundlage sind die Verfassung und das Epidemiengesetz. Dieses sieht drei Stufen vor: die «normale», die «besondere» und die «ausserordentliche Lage».

In der «normalen Lage» sind die Kantone für die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten zuständig. Der Bund kann lediglich informieren und Empfehlungen abgeben sowie Massnahmen an den Grenzen anordnen.

In einer «besonderen Lage» kann der Bundesrat gewisse Massnahmen selbst anordnen, muss zuvor aber die Kantone anhören. Eine «besondere Lage» liegt dann vor, wenn eine erhöhte Ansteckungs- und Ausbreitungsgefahr oder eine besondere Gefährdung der öffentlichen Gesundheit besteht. Und wenn die Kantone selbst nicht mehr in der Lage sind, geeignete Massnahmen zu treffen. Der Bundesrat hatte die besondere Lage am 28. Februar ausgerufen.

Schon am 13. März hatte die Landesregierung dann die «ausserordentliche Lage» ausgerufen. Ab dann konnte der Bundesrat zu Notstandsrecht greifen, die Kantone hatten kein Mitspracherecht mehr. Voraussetzung für die Ausrufung der «ausserordentlichen Lage» ist, dass die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz in Gefahr ist.

In Bersets Augen ist die höchste Alarmstufe nun nicht mehr nötig – denn die täglichen Neuansteckungen bewegen sich auf niedrigem Niveau, auch die Hospitalisierungen und Todesfälle sind gesunken. Deshalb will der Bundesrat noch weitere Massnahmen lockern. So etwa die sogenannte Fünfer-Regel, nach der sich maximal fünf Menschen im öffentlichen Raum treffen dürfen.

Sport-Events und Sommerlager sind möglich

Auch die Fünfer-Regel wird morgen Mittwoch fallen. Wie BLICK-Recherchen ergeben, wird der Bundesrat an seiner Sitzung grössere Gruppen zulassen. Berset will zunächst Gruppen bis 30 Personen wieder genehmigen.Bei Sportveranstaltungen und politischen Kundgebungen sollen nach den Vorstellungen des SP-Bundesrats mit entsprechenden Schutzkonzepten gar 300 Menschen zugelassen werden. So müssten Veranstalter von Sportevents mit fixen Platzreservationen arbeiten, Demo-Veranstalter sollen den 2-Meter-Abstand zwischen Teilnehmern sicherstellen.

Auch für Kinder und Eltern soll es gute Neuigkeiten geben: Sommerlager sollen in diesem Jahr stattfinden dürfen – ebenfalls mit bis zu 300 Kindern, so jedenfalls lautet nach BLICK-Informationen der Antrag aus Bersets Innendepartement.

Schon gleich bis 1000 öffnen?

Dass sich Berset und seine Mitstreiter aus dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) mit einer schrittweisen Öffnung durchsetzen, ist aber ungewiss. Denn mehrere Bundesratsmitglieder möchten das Erlahmen der Pandemie nutzen und sofort Veranstaltungen und Versammlungen mit bis zu 1000 Leuten erlauben.

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Was morgen Mittwoch aber sicher fällt, ist die Beschränkung auf vier Personen an einem Restaurant-Tisch. Ab dem 8. Juni soll es keine Gäste-Beschränkungen pro Tisch mehr geben. Grössere Gruppen aber sollen sich voranmelden und eine Präsenzliste führen müssen.

Südgrenze soll geöffnet werden

Auch die weitere Grenzöffnung wird Thema sein im Bundesrat. Natürlich steht die weitere Öffnung der Grenze zu Italien im Fokus. Italien hat ja angekündigt, es wolle schon am 3. Juni die Grenzen öffnen.

Die Schweiz wird die Grenze zu unserem südlichen Nachbarland kaum schon am 3. Juni offiziell öffnen. Nach BLICK-Informationen könnte die Öffnung wie zu Deutschland, Österreich und Frankreich auf den 15. Juni hin erfolgen. Das ist vor allem für einreisende Italiener von Bedeutung: Schweizer, die nach Italien wollen, können das ab dem 3. Juni tun. Als Staatsbürger oder Niedergelassene dürfen sie auch jederzeit wieder in die Schweiz einreisen.

Bergbahnen, Badis und Theater

Bereits angekündigt hat der Bundesrat zudem einen dritten Lockerungsschritt: Ab 8. Juni geöffnet werden sollen:

  • touristische Angebote wie Bergbahnen und Schifffahrtsgesellschaften
  • Freibäder und Wellnessanlagen
  • Zoos und Pärke
  • Kinos, Theater, Konzerte, Casinos
  • weiterführende Schulen
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Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.

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