Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, bis im nächsten Sommer ein Gesetz zur elektronischen Identität auszuarbeiten. Umstritten ist vor allem die Aufgabenteilung zwischen Staat und Wirtschaft.
Anders als physische Identitätsausweise soll die elektronische ID (E-ID) nicht von einer staatlichen Stelle, sondern von anerkannten privaten Anbietern, so genannten Identitätsdienstleistern, herausgegeben werden. Bestehende Angebote wie Apple-ID, SuisseID oder der SwissPass der SBB könnten zur E-ID ausgebaut werden.
Der Bund kontrolliert
Die Anbieter müssten sich vom Bund zertifizieren und kontrollieren lassen. Und bevor die E-ID ausgestellt werden kann, prüft der Bund, ob es diese Person wirklich gibt und ob alle Fakten wie Name, Geburtsdatum und Geschlecht auch stimmen. Die Erfassung biometrischer Daten oder die Nutzung der AHV-Nummer sind nicht geplant.
Der Nutzen der E-ID für die Wirtschaft liegt darin, dass Kunden eindeutig identifiziert werden können, ohne dass ein eigenes Identifikationssystem aufgebaut werden muss. Die Kunden ihrerseits können sich auf eine einzige Identifikation beschränken. Zudem ermöglicht die E-ID zum Beispiel eindeutige Alterskontrollen, zum Beispiel beim Kauf von Alkohol oder für Seiten mit pornografischem Inhalt.
Unterschiedlich hohe Hürden
Geplant sind verschiedene Schutzniveaus. In der Vernehmlassungsvorlage hat der Bundserat drei Stufen vorgeschlagen: niedrig, substanziell und hoch. Auf der höchsten Sicherheitsstufe sollte ein Identitätsmissbrauch nahezu ausgeschlossen sein. Offen sind mögliche Träger einer E-ID. Es kann sich um das Mobiltelefon, eine Bankkarte oder einen anderen Chip-Träger oder um einen USB-Stick handeln.
Der Bundesrat schätzt die Kosten für die Einführung anerkannter E-ID beim Bund auf insgesamt 6,5 Millionen Franken. Die Betriebskosten sollen sich auf rund 2,2 Millionen Franken pro Jahr belaufen und über Gebühren finanziert werden.
Mit EU-System kompatibel
Die E-ID soll so konzipiert sein, dass sie mit dem EU-System kompatibel ist. Nach Ansicht des Bundesrats hat die Schweiz ein Interesse daran, früher oder später darin eingebunden zu werden.
Anspruch auf eine E-ID sollen Schweizer Bürger sowie Ausländerinnen und Ausländer haben, die über einen in der Schweiz ausgestellten Ausweis verfügen. Für juristische Personen ist mit der Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) bereits ein eindeutiger Identifikator vorhanden. (sda/sf)