Bundesgericht entscheidet gegen SVP-Toeltl
Ihn darf man «Rassist» und «Nazi» nennen!

Jetzt ist es definitiv: Das Bundesgericht hat die Beschwerde von Marcel Toeltl, SVP-Präsident von St. Margrethen SG, abgewiesen. Damit bleibt der GLP-Politiker Markus Portmann straffrei. Er hatte Toeltl als «Rassisten» und «Nazi» bezeichnet.
Publiziert: 06.07.2017 um 10:31 Uhr
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Aktualisiert: 01.10.2018 um 00:34 Uhr
SVP-Parteipräsident Marcel Toeltl unterliegt vor Bundesgericht: GLP-Politiker Markus Portmann, der ihn als «Rassisten» und «Nazi» bezeichnet hatte, bleibt straffrei.
Foto: zvg

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des SVP-Präsidenten der Gemeinde St. Margrethen SG, Marcel Toeltl (56), gegen einen Entscheid der St.Galler Anklagekammer vom Oktober 2016 abgewiesen. Damit darf jeder im Grunde Toeltl als «bekennenden Rassisten» und «Nazi» bezeichnen – quasi höchstrichterlich abgesegnet. Das berichtet das «St. Galler Tagblatt».

Toeltl hatte Markus Portmann (55), den Gründer und ehemaligen Sekretär der Grünliberalen Partei (GLP), vergeblich wegen Verleumdung verklagt. Dieser hatte ihn während des Regierungsrats-Wahlkampfs 2016 in einem Blog-Kommentar ziemlich hart angegangen: «Was man schon längst hätte fragen sollen: Herr Parteipräsident Huser, wie haben Sie's mit dem braunen Pack in Ihrer Partei? Sie kandidieren gemeinsam mit dem Obmann der Dorfpartei St. Margrethen, einem bekennenden Rassisten und Nazi-Sympathisanten, auf der Wahlkreis-Liste für den Kantonsrat. (…). Hätten Sie als Parteipräsident nicht schon längst die Reissleine ziehen und die Verwirrten aus St. Margrethen stoppen müssen?»

Schon die Anklagekammer wies die Beschwerde ab

Marcel Toeltl, seit 2013 SVP-Präsident von St. Margrethen, klagte Portmann nach Erscheinen des Blogs wegen Verleumdung ein. Die Staatsanwaltschaft verfügte im August 2016 jedoch die Einstellung des Verfahrens.

Toeltls Beschwerde dagegen wies die Anklagekammer ab. Dagegen erhob er wiederum Beschwerde beim Bundesgericht. Sein Anwalt Hermann Lei beantragte Rückweisung ans Untersuchungsamt zur Anklageerhebung. Diese Beschwerde hat das Bundesgericht nun abgewiesen. Jetzt muss Toeltl weitere 2000 Franken bezahlen und seine Anwaltskosten tragen.

«Tiefer Länder-IQ»

Das Bundesgericht stützt den Entscheid der Anklagekammer voll und ganz. Die Vorinstanz habe korrekt ausgeführt, dass Toeltl in seinen Texten und Meldungen in sozialen Medien eine Denkhaltung kundtue, die «just dem zu entsprechen scheine, was als Rassismus definiert werden könne».

Wie das Bundesgericht ausführt, vertritt Toeltl die Auffassung, dass Personen bestimmter Herkunft «einen sehr tiefen Länder-IQ» hätten. Auch befürchte er, dass sich die hiesige Bevölkerung immer mehr mit - nach seiner Ansicht - unterlegenen Bevölkerungsgruppen vermische. Dieses gedankliche Konzept hat gemäss Bundesgericht Eingang in die nationalsozialistische Ideologie und Rassenhygiene gefunden.

Die Lausanner Richter zeigen weiter auf, dass sich die Gesinnung des SVP-Mannes auch daraus zeigt, dass er auf Twitter mehreren Personen folgt, deren Profile und Hashtags einen bewussten Bezug zur nationalsozialistischen Ideologie herstellten. (hlm/SDA)

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