Hier wird Michael Lauber wiedergewählt
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Wiederwahl Bundesanwalt:Hier wird Michael Lauber wiedergewählt

Bundesanwalt wiedergewählt
Lauber sieht sich «gestärkt»

Michael Lauber darf aufatmen: Das Parlament hat den Bundesanwalt für die nächsten vier Jahre im Amt bestätigt. Er selbst sieht sich «gestärkt».
Publiziert: 25.09.2019 um 08:02 Uhr
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Aktualisiert: 27.09.2019 um 11:11 Uhr
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Bundesanwalt Lauber verfolgt auf der Zuschauer-Tribüne die Debatte im Nationalratssaal.
Foto: AFP
Pascal Tischhauser

Bundesanwalt Michael Lauber (53) darf bleiben: Die Bundesversammlung hat ihn mit 129 Stimmen wiedergewählt – sieben Stimmen über dem absoluten Mehr.

Ein Vertrauensbeweis sieht anders aus. Und dennoch sieht sich Lauber «gestärkt», wie er gegenüber Medien im Bundeshaus sagte. «Ich freue mich über die Wiederwahl und danke dem Parlament für das Vertrauen», so Lauber sichtlich angespannt.

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«Danke für das Vertrauen»:Das sagt Bundesanwalt Lauber nach seiner Wiederwahl

Dann liess er die wartenden Journalisten stehen, ohne auf Fragen einzugehen. Er werde auf die Medien zurückkommen, wenn er etwas zur Umsetzung seiner Ziele zu sagen habe, erklärte er.

Die Wiederwahl war höchst umstritten, weil der 2011 zum höchsten Strafverfolger des Landes gewählte Lauber sich mehrmals mit Gianni Infantino (49), dem Boss des Weltfussballverbands Fifa, getroffen, diese Meetings aber nicht protokolliert hatte.

Zudem will er sich an ein Treffen gar nicht mehr erinnern können. Heikel ist das deswegen, weil Laubers Bundesanwaltschaft (BA) 25 Verfahren rund die Fifa führt.

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Disziplinaruntersuchung läuft weiter

Aus dem Schneider ist Lauber aber nicht – denn immer noch führt die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) eine Disziplinaruntersuchung gegen ihn durch. Je nach Ausgang dieser könnte Lauber dann ein Abberufungsverfahren drohen.

Und in den Fifa-Verfahren muss er sich ebenfalls beweisen. Lauber ist nach seiner knappen Wiederwahl dringend auf Erfolge angewiesen. Doch auch hier droht Ungemach – einige Verfahren drohen zu verjähren. Im Fall der Fussball-WM 2006 in Deutschland muss bis April ein erstinstanzliches Urteil vorliegen.

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