Beizen müssen um Mitternacht schliessen!
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Corona-Polizeistunde:Beizen müssen um Mitternacht schliessen!

Bund verordnet Corona-Polizeistunde
Beizen müssen um Mitternacht schliessen!

Es wird geputzt und umgeräumt in Schweizer Beizen. Denn ab Montag dürfen Gastro-Betriebe wieder öffnen. Allerdings nur bis Mitternacht – dann müssen sie schliessen. Das hat der Bundesrat angeordnet.
Publiziert: 09.05.2020 um 18:43 Uhr
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Aktualisiert: 27.10.2020 um 22:51 Uhr
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Ein Bild aus früheren Zeiten könnte bald wieder aktuell werden: die Polizeistunde.
Foto: Blick
Sermîn Faki

In der ganzen Schweiz bereiten sich Restaurants, Bars und Cafés auf die kommende Woche vor. Denn ab Montag dürfen sie alle wieder Gäste bewirten – wenn auch unter Auflagen. So dürfen nur Vierergruppen an einem Tisch sitzen (Familien mit Kindern ausgenommen), zwischen den Tischen muss zwei Meter Abstand sein und Wirte müssen die Gäste bitten, ihre Kontaktdaten anzugeben.

Ganz geöffnet werden die Betriebe aber nicht. Ab Mitternacht nämlich ist Schluss mit lustig! Auf Anweisung des Bundesamts für Gesundheit (BAG) müssen die Gastrobetriebe, auch Pubs und Bars, ihre Kunden dann vor die Tür setzen. Zwischen 0 Uhr und 6 Uhr morgens müssen alle Gastronomiebetriebe geschlossen sein.

Weil mit dem Alkohol die Hemmungen fallen

Damit will der Bund verhindern, dass «sich Gästegruppen vermischen und das Einhalten der sozialen Distanz weniger beachtet wird». Nach Mitternacht, so das BAG, steige die Möglichkeit «eines übermässigen Alkoholkonsums» und damit die Gefahr, dass die behördlichen Vorgaben wie das Abstandhalten nicht mehr eingehalten werden.

Für eine befristete Zeit – wie lange die dauert, ist unklar – wird damit faktisch die Polizeistunde wieder eingeführt, die längst nicht mehr in allen Kantonen gilt. So gilt gemäss dem «Tages-Anzeiger» im Kanton Zürich seit 1997 keine Polizeistunde mehr.

«Ein Faustschlag ins Gesicht»

«Dass die Polizeistunde kommt, wussten wir nicht – wir waren nur darüber informiert worden, dass dies geprüft wurde», sagt Gastrosuisse-Präsident Casimir Platzer (58) zu BLICK. «Gestern haben wir es dann in der Verordnung entdeckt und sogleich an unsere Mitglieder weitergegeben.»

Für die ist das furchtbar: «Es ist ein Faustschlag ins Gesicht», sagt etwa Nicole Holenstein (45), Inhaberin Holenstein Gastro. Ihr gehören die Gräbli-Bar in Zürich und weitere 16 Gastrobetriebe. «Wir machen in der Gräbli-Bar zwischen 0 und 6 Uhr am meisten Umsatz. Eigentlich hätten wir als erste Bar am Montag um 00.01 Uhr öffnen wollen.»

Maskenpflicht für Kellner hat Vorteile

Und den Beizen droht noch mehr Ungemach: Das Servicepersonal wird zwar nicht verpflichtet, eine Schutzmaske zu tragen, aber es wird dringlich empfohlen. Und die Masken darüber entscheiden, ob Gäste eines Restaurants unter Quarantäne gestellt werden.

Wird ein Kellner positiv auf Corona getestet, müssen die Kantone herausfinden, wen er in den letzten 48 Stunden bedient hat, und diese Gäste für 10 Tage unter Quarantäne stellen. Ausser, der Kellner hat eine Maske getragen – und sein Umfeld dadurch vor einer Ansteckung geschützt.

«Wer eine Maske trägt, schützt andere»

Der Zuger Kantonsarzt Rudolf Hauri, Präsident der Vereinigung der Kantonsärzte, bestätigt gegenüber dem «Tages-Anzeiger»: «Wenn ein Infizierter eine Hygienemaske trägt, schützt er andere vor Ansteckungen. Dann gilt auch nicht als Kontaktperson, wer sich länger in weniger als zwei Meter Distanz aufhielt.» Diese Bestimmung werde in allen Kantonen angewandt.

In Beizen, in denen das Servicepersonal also maskiert ist, gehen die Gäste ein deutlich geringeres Risiko ein, in Quarantäne gesteckt zu werden und allenfalls für zwei Wochen nicht zur Arbeit erscheinen zu können. Angesichts dessen würde es nicht erstaunen, wenn doch viele Restaurants auf Masken beim Personal setzen würden. Es ist ein Wettbewerbsvorteil gegenüber Beizen, die darauf verzichten.

Daran hat Gastrosuisse-Präsident Platzer gar keine Freude. «Erneut wird Unsicherheit geschürt, was weder der Branche noch dem Gast dient», sagt er. Man müsse ganz klar sagen, dass es sich bei der Zeit, in der der Kellner oder die Kellnerin den 2-Meter-Abstand unterschreitet, um Sekunden handle. «Die Ansteckungsgefahr ist sehr gering, das hat auch das BAG bestätigt und deshalb hat der Bundesrat auch auf eine Tragepflicht verzichtet.»

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