Was ist das Rahmenabkommen?
Ein Vertrag, der übergreifende Fragen zu den bilateralen Verträgen regelt – eben den «Rahmen» definiert. Einerseits, wie die Schweiz Änderungen von gewissem EU-Recht übernimmt, anderseits, wie Streitigkeiten gelöst werden.
Was fällt alles unter das Rahmenabkommen?
Lange nicht alle der 120 Verträge zwischen der Schweiz und der EU. Sondern nur jene fünf, die den Schweizer Zugang zum EU-Markt sichern: die Land- und Luftverkehrsabkommen, das Personenfreizügigkeitsabkommen, das Landwirtschaftsabkommen und das Abkommen über den Abbau von technischen Handelshemmnissen.
Was sind die Streitpunkte?
Lange Zeit schien das Verfahren, wie Streitigkeiten beigelegt werden sollen, als Stolperstein. Nun hat man sich offenbar auf ein spezielles Schiedsgericht geeinigt. Ob das Schweizer Volk das in einer Abstimmung akzeptieren würde, ist allerdings fraglich. Die Verhandlungen drohen jetzt aber am Schweizer System des Lohnschutzes zu scheitern. Die EU fordert die Abschaffung der Acht-Tage-Regel. Die Schweizer Gewerkschaften drohen mit Total-Opposition.
Was beinhaltet die Acht-Tage-Regel?
Ausländische Firmen müssen sich acht Tage vorher anmelden, bevor sie hierzulande einen Auftrag ausführen dürfen. Dies, damit die Schweizer Behörden Lohnkontrollen planen und rechtzeitig durchführen können.
Warum will die EU überhaupt ein Rahmenabkommen?
Sie will sicherstellen, dass die Schweiz, die als Nicht-EU-Mitglied privilegierten Zugang zum EU-Binnenmarkt hat, sich an das Recht dieses Binnenmarktes hält – auch wenn sich das Recht ändert. Für die EU ist das Rahmenabkommen deshalb eine Voraussetzung für weitere bilaterale Verträge mit der Schweiz.
Wieso wollen der Bundesrat und die Parteien mit Ausnahme der SVP grundsätzlich ein Rahmenabkommen?
Weil es die Voraussetzung für mögliche neue Verträge ist. Etwa für ein Stromabkommen, das die Schweiz gerne hätte. Wichtiger aber ist die Befürchtung, dass die EU Anpassungen von bestehenden Abkommen und Vereinbarungen blockiert, wenn kein Rahmenabkommen zustande kommt. Bei der sogenannten Börsenäquivalenz ist das bereits geschehen.
Was zum Teufel ist die Börsenäquivalenz?
Weil die Schweiz nicht zur EU gehört, muss die EU die Schweizer Börsengesetze als gleichwertig anerkennen. Das tat die EU aber nur befristet für ein Jahr – um Druck auf die Schweiz auszuüben. Würde die Anerkennung nicht mehr verlängert, wären Aktienhändler und Investoren aus dem EU-Raum vom Schweizer Handelsplatz abgeschnitten. Mit negativen Auswirkungen für die Schweizer Börse und indirekt für Schweizer Firmen.
Wie geht es nun weiter?
Bundesrat Johann Schneider-Ammann versucht mit dem Arbeitgeberverband, dem Gewerbeverband und den Kantonen bei der Anpassung der Acht-Tage-Regel zu retten, was noch zu retten ist. Nach dem Ausstieg der Gewerkschaften aus den Gesprächen wird das kaum möglich sein. Wenn die Schweiz der EU hier aber nichts anbieten kann, wird das Rahmenabkommen wohl nicht zustandekommen. Der Bundesrat wollte den Vertrag noch in diesem Jahr zum Abschluss bringen. Weil 2019 in der EU und der Schweiz Wahlen stattfinden – und eine Unterzeichnung dann immer schwieriger wird.