Berner Gericht watscht FDP-Nationalrat ab
Wasserfallen war gar nie ACS-Präsident

Weitere Schlappe für FDP-Nationalrat Christian Wasserfallen: Anders als er immer behauptet hat, war er nie ACS-Präsident. Seine Wahl war nichtig, hat ein Berner Regionalgericht entschieden. Nun wird es richtig teuer für den Berufspolitiker.
Publiziert: 01.09.2016 um 12:27 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 03:49 Uhr
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Muss zahlen: FDP-Nationalrat Christian Wasserfallen.
Foto: Keystone
Guido Schätti

Er trete aus einer «Position der Stärke» als ACS-Präsident zurück, sagte FDP-Nationalrat Christian Wasserfallen (35) in einem Interview am letzten Sonntag. Das war Humbug: Wasserfallen war gar nie Präsident des ACS.

Das Regionalgericht Bern-Mittelland hat entschieden, dass Wasserfallens Wahl zum Präsidenten am 23. Juni nichtig war. Das Urteil liegt BLICK vor. Die Gerichtspräsidentin verbietet Wasserfallen «unter Androhung von Straffolgen» und einer Busse von bis zu 10'000 Franken, sich weiterhin als Zentralpräsident des ACS auszugeben. Für die Zentralverwaltung belegt ihn das Gericht mit einem Zutrittsverbot.

Vernichtendes Gerichtsurteil: Die Zürcher ACS-Präsidentin Ruth Enzler erhält eine Klatsche.

Damit steht der FDP-Hoffnungsträger mit abgesägten ­Hosen da. Wasserfallen hatte Briefe an die ACS-Sektionen mit Zentralpräsident unterzeichnet. Auch gegenüber der Zurich Versicherung hat er sich mit dem Titel geschmückt. Das Gericht sieht darin eine Persönlichkeitsverletzung.

Das Gericht bürdet Wasserfallen die Gerichtskosten und die Anwaltskosten von total 7144 Franken auf. Das ist aber erst der Anfang. Nach seiner «Wahl» hatte Wasserfallen den zuvor geschassten Generalsekretär Stefan Holenstein (53) wieder eingestellt. Insgesamt dürfte Wasserfallen mit seinen Aktionen Kosten von mehr als 100'000 Franken verursacht haben.

Das Gerichtsurteil ist auch eine Ohrfeige für die Zürcher ACS-Sektionspräsidentin Ruth Enzler (48). Sie hatte die Intrige gegen Präsident ­Mathias Ammann (52) eingefädelt und die ungültige Versammlung in Yverdon VD geleitet.

«Es wäre an der Zeit, dass sich Frau Enzler zurückzieht», sagt ACS-Direktor Michael Gehrken (46). Wie Wasserfallen muss sie mit finanziellen Forderungen rechnen: «Der ACS wird nicht darum herumkommen, Frau Enzler und ihre Getreuen für den entstandenen Schaden haftbar zu machen.»

Das Urteil ist erst ein vorsorglicher Entscheid, um weiteren Schaden abzuwenden. Der ACS will das Verfahren bis zum Hauptprozess fortsetzen. Auf Wasserfallen und Enzler können bald weitere Forderungen zukommen.

Wasserfallen wollte das Urteil nicht kommentieren. Enzler reagiert seit Tagen nicht auf Anfragen.

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