Schon heute werden nur sehr wenige Einbürgerungsgesuche abgelehnt. Recherchen der SonntagsZeitung bei Städten und Kantonen zeigen, dass nur in 1 bis 5 Prozent der Fälle der rote Pass verwehrt wird. Höher liegt die Ablehnungsquote nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel wenn eine Gemeinde mal eine ganze Grossfamilie ablehnt. Wem das Schweizer Bürgerrecht nach heutigem Recht verweigert wird, würde es auch nach Annahme des Bundesbeschlusses über die erleichterte Einbürgerung von Ausländern der dritten Generation verweigert.
Eine Übersicht, welche Kantone prozentual am meisten Einbürgerungsgesuche ablehnen, ist laut dem Bericht nicht möglich, weil nur wenige Kantone auch die Ablehnungen auf Gemeindeebene registrieren. Um aussichtslose Gesuche zu vermeiden, müssen die Einbürgerungswilligen in vielen Städten die notwendigen Formulare selbst bei den Verwaltungen abholen.
Die Stadt Thun verlangt dabei schon verschiedene Nachweise. Nur wer diese vorweisen kann, wird zum Einbürgerungsverfahren zugelassen. Dadurch musste Thun in den Jahren 2013 bis 2015 kein einziges Gesuch ablehnen, schreibt die SonntagsZeitung. Und wie es aus Winterthur heisst, zögen zudem viele Einwanderer ihre Gesuche vor Abschluss der Einbürgerungsverfahren selbst zurück, wenn ihre Chancen gegen null tendiere. Das minimiert die Ablehnungen weiter.
Häufig verwehren die Kantone das Bürgerrecht nur, wenn Gesuchsteller, die zu Beginn des Verfahrens noch eine weisse Weste hatten, zum Beispiel wegen einer groben Geschwindigkeitsübertretung plötzlich doch noch einen Strafregistereintrag erhalten. Im Kanton Graubünden variierte die Zahl der Einbürgerungsgesuche von 2013 bis 2016 zwischen 224 und 411, wobei der Pass zwischen 4- und 15-mal verweigert wurde – in den meisten Fällen wegen fehlender Integration oder aus finanziellen Gründen.
Im Kanton Zürich waren in den letzten Jahren zwischen 4092 und 4797 Gesuche erledigt worden. Gemeinden und Kanton kamen zusammen auf eine Ablehnungsquote zwischen 2 und 3 Prozent. Noch tiefer lag diese Quote in den letzten Jahren mit weniger als 1 Prozent im Kanton Basel-Stadt. Laut dem Staatssekretariat für Migration (SEM) kennen schon 17 Kantone eine vereinfachte Einbürgerung für junge Ausländer. Es sind dies Aargau, Bern, Basel-Land, Basel-Stadt, Freiburg, Genf, Luzern, Neuenburg, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Schwyz, Uri, Waadt, Zug und Zürich. Hier dauert das Verfahren schon heute manchmal nur ein halbes Jahr und es ist bereits vergünstigt.
Mit einem Ja zur Einbürgerungsvorlage,über die wir am 12. Februar abstimmen, soll es laut SEM noch billiger werden: Minderjährige sollen dann nur noch 250 Franken und Erwachsene zwischen 18 bis 25 Jahren 500 Franken zahlen müssen. Vorteile brächte die Annahme der Vorlage somit vor allem jungen Ausländern in Kantonen ohne vereinfachte Einbürgerung. Hier bezahlen sie bis zu 2000 Franken und das Verfahren kann über ein Jahr dauern. Dank dem Ja zur erleichterten Einbürgerung würde der im Thurgau aufgewachsene Ausländer der dritten Generation demjenigen in Zürich gleichgestellt.