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Ausserordentliches Defizit bis zu 55 Milliarden Fraken
Die Corona-Rechnung von Ueli Maurer: Wir zahlen auch 2030 noch dafür

Finanzminister Ueli Maurer rechnet für dieses Jahr mit einem Defizit von bis zu 55 Milliarden Franken. Die Corona-Kosten werden den Bund noch jahrelang belasten. Das zeigt eine finanzpolitische Lageanalyse des Bundesrats, die BLICK vorliegt.
Publiziert: 28.04.2020 um 16:33 Uhr
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Aktualisiert: 25.06.2020 um 11:27 Uhr
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Bundesrat Ueli Maurer rechnet in einer finanzpolitischen Lageanalyse mit einem ausserordentlichen Defizit von bis zu 55 Milliarden Franken.
Foto: Screenshot
Ruedi Studer

Die Corona-Krise wird dem Bund im laufenden Jahr ein riesiges Defizit bescheren. Was die Gesamtmassnahmen des Bundes betrifft, «bewegen wir uns in der Grössenordnung eines Jahresbudgets», sagte Bundesrat Ueli Maurer (69) letzte Woche. Er nannte die Zahl von rund 80 Milliarden Franken, die der Bund für die Corona-Massnahmen aufwerfe.

Doch es könnte noch dicker kommen, wie eine finanzpolitische Lageanalyse zeigt, die der Finanzminister letzten Mittwoch seinen Regierungskollegen unterbreitet hat. Ein Auszug davon liegt BLICK vor. Dort veranschlagt Maurer die Gesamtmassnahmen gar auf 95 Milliarden Franken.

Diese Summe beinhaltet auch die 40 Milliarden Franken für die Corona-Notkredite, die im besten Fall alle zurückbezahlt werden und damit gar nie aufs Bundesbudget durchschlagen.

Ausserordentliches Defizit bis zu 55 Milliarden Franken

Bei den Ausgaben rechnet Maurer dieses Jahr mit einem ausserordentlichen Defizit von bis zu 55 Milliarden Franken. Dieses umfasst 15 Milliarden an bereits beschlossenen Massnahmen sowie weitere Mehrbelastungen von bis zu 40 Milliarden Franken.

Allerdings hängt vieles von der weiteren Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt ab. Die Spannbreite ist gross – so wird die Zusatzbelastung bei der Arbeitslosenversicherung auf 15 bis 38 Milliarden Franken geschätzt. «Die Arbeitslosigkeit wird ein mögliches Defizit Ende Jahr massiv beeinflussen», so Maurer letzte Woche. Es sei aber noch schwer abzuschätzen, wie hoch die effektiven Kosten sein würden.

Das hängt nicht nur davon ab, wie sich die Wirtschaft entwickelt – sondern auch davon, wie das Loch in der Arbeitslosenkasse refinanziert wird. Eine Möglichkeit ist, die Beiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu erhöhen. Maurer brachte aber auch die Option ins Spiel, dass der Bund in die Bresche springt.

Mit Blick auf das drohende Defizit sagte Maurer, es könne auf 30, 40 oder noch mehr Milliarden steigen. Im Moment könne man aber nur sagen: «Ende Jahr sieht es sicher viel, viel schlechter aus als Anfang Jahr.»

Jährlicher Bereinigungsbedarf in Milliardenhöhe

Klar ist aber, dass die Corona-Krise das Bundesbudget noch jahrelang belasten wird. Denn die Massnahmen müssen finanziert und Schulden zurückbezahlt werden.

Maurer geht in seiner Finanzplanung denn auch von Corona-bedingten Kosten bis im Jahr 2030 aus. So rechnet er etwa mit weniger Steuereinnahmen, Mehrausgaben für die Schuldentilgung oder Abschreibungen bei den Bürgschaften. Eine Gesamtrechnung, die beglichen werden muss.

Auf den Bund kommt ein «Bereinigungsbedarf» von jährlich mehreren Milliarden zu. Ab 2022 bis 2027 veranschlagt Maurer zweistellige Milliardenbeträge – mit dem Höhepunkt von 16 Milliarden Franken im Jahr 2023. Doch auch 2030 fehlt Corona-bedingt eine Milliarde Franken.

Parteien überbieten sich mit Ideen

Trübe Finanzaussichten für den Bund also. Das bedeuet nämlich: Sparpakete schnüren oder Steuern erhöhen!

Die Parteien überbieten sich jetzt schon mit Ideen, wie sie den Bundeshaushalt wieder ins Lot bringen wollen. Die SP fordert eine Reichensteuer, um die Corona-Kosten zu bewältigen. Die SVP will etwa die Entwicklungsgelder halbieren, die Kohäsionsmilliarde für die EU-Oststaaten streichen und die geplante Überbrückungsrente für ältere Arbeitslose kippen.

CVP-Präsident Gerhard Pfister (57) sieht die Verwendung der milliardenhohen Ausschüttungsreserven der Nationalbank als eine Optiongenauso wie die Grünen. Und die GLP bringt eine Corona-Abgabe aufs Benzin ins Spiel.

Die Bürgerlichen drängen zudem auf ein baldiges Ende des Lockdowns, damit die Wirtschaft rascher wieder in Fahrt kommt.

Coronavirus

Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.

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Massnahmen gegen Coronavirus

Der Bundesrat stuft am 16. März die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert. Ab dem 17. März um Mitternacht gelten folgende Regeln:

  • Öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten.
  • Alle Läden, Restaurants und Bars werden bis mindestens am 26. April 2020 geschlossen.
  • Dasselbe gilt für Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das
    Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios.
  • Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen.
  • Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt: Es sind genügend Vorräte angelegt.
  • Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.
  • Auch Werkstätten für Transportmittel können geöffnet bleiben.
  • Die Einreise in die Schweiz wird drastisch eingeschränkt, dazu werden Grenzkontrollen eingeführt.
  • Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt. Auch der Zivilschutz wird aufgeboten.
  • Bundesrat appelliert weiterhin an alle Bürger: «Abstand halten kann Leben retten!»
  • Der Bundesrat verzichtet vorerst auf eine allgemeine Ausgangssperre. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat er aber die Kontaktregeln verschärft. Gruppen über fünf Personen drohen Bussen von 100 Franken pro Person.
  • Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie werden zudem verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Betriebe, die sich nicht daran halten, sollen geschlossen werden.
  • Die Wirtschaft bekommt mehr Geld: Mit 32 Milliarden Franken beschliesst der Bundesrat wohl das grösste Konjunkturpaket der Schweizer Geschichte. Insgesamt stehen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung.
  • Die Bewilligungsdauer von Kurzarbeit wird von 3 auf 6 Monate verlängert. Damit kann die Anzahl Gesuche minimiert und somit das Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Die Frist zur Voranmeldung für Kurzarbeit wird gänzlich aufgehoben.

  • Bei der Stellenmeldepflicht werden alle damit verbundenen Aufgaben und Pflichten für Arbeitgeber und die öffentliche Arbeitsvermittlung vorübergehend aufgehoben. Damit werden die Rekrutierungsprozesse beispielsweise für medizinisches Personal, die Pharmabranche, die Landwirtschaft oder die Logistik erleichtert.

  • Bei der Arbeitslosenversicherung wird auf das Einreichen des Nachweises von Arbeitsbemühungen verzichtet. Die versicherte Person muss den Nachweis der Arbeitsbemühungen aber spätestens einen Monat nach Ablauf der COVID-19-Verordnung 2 nachreichen.

  • Um Aussteuerungen zu vermeiden, erhalten alle anspruchsberechtigten Personen maximal 120 zusätzliche Taggelder.

  • Arbeitgeber dürfen für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge vorübergehend die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden. Diese Massnahme soll es den Arbeitgebern erleichtern, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Für die Arbeitnehmenden hat die Massnahme keine Auswirkungen.

  • Der Bundesrat hat zudem beschlossen, eine Bewilligungspflicht für die Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung einzuführen.

Der Bundesrat stuft am 16. März die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert. Ab dem 17. März um Mitternacht gelten folgende Regeln:

  • Öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten.
  • Alle Läden, Restaurants und Bars werden bis mindestens am 26. April 2020 geschlossen.
  • Dasselbe gilt für Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das
    Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios.
  • Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen.
  • Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt: Es sind genügend Vorräte angelegt.
  • Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.
  • Auch Werkstätten für Transportmittel können geöffnet bleiben.
  • Die Einreise in die Schweiz wird drastisch eingeschränkt, dazu werden Grenzkontrollen eingeführt.
  • Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt. Auch der Zivilschutz wird aufgeboten.
  • Bundesrat appelliert weiterhin an alle Bürger: «Abstand halten kann Leben retten!»
  • Der Bundesrat verzichtet vorerst auf eine allgemeine Ausgangssperre. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat er aber die Kontaktregeln verschärft. Gruppen über fünf Personen drohen Bussen von 100 Franken pro Person.
  • Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie werden zudem verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Betriebe, die sich nicht daran halten, sollen geschlossen werden.
  • Die Wirtschaft bekommt mehr Geld: Mit 32 Milliarden Franken beschliesst der Bundesrat wohl das grösste Konjunkturpaket der Schweizer Geschichte. Insgesamt stehen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung.
  • Die Bewilligungsdauer von Kurzarbeit wird von 3 auf 6 Monate verlängert. Damit kann die Anzahl Gesuche minimiert und somit das Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Die Frist zur Voranmeldung für Kurzarbeit wird gänzlich aufgehoben.

  • Bei der Stellenmeldepflicht werden alle damit verbundenen Aufgaben und Pflichten für Arbeitgeber und die öffentliche Arbeitsvermittlung vorübergehend aufgehoben. Damit werden die Rekrutierungsprozesse beispielsweise für medizinisches Personal, die Pharmabranche, die Landwirtschaft oder die Logistik erleichtert.

  • Bei der Arbeitslosenversicherung wird auf das Einreichen des Nachweises von Arbeitsbemühungen verzichtet. Die versicherte Person muss den Nachweis der Arbeitsbemühungen aber spätestens einen Monat nach Ablauf der COVID-19-Verordnung 2 nachreichen.

  • Um Aussteuerungen zu vermeiden, erhalten alle anspruchsberechtigten Personen maximal 120 zusätzliche Taggelder.

  • Arbeitgeber dürfen für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge vorübergehend die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden. Diese Massnahme soll es den Arbeitgebern erleichtern, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Für die Arbeitnehmenden hat die Massnahme keine Auswirkungen.

  • Der Bundesrat hat zudem beschlossen, eine Bewilligungspflicht für die Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung einzuführen.

Klar ist aber: Die Milliardenkosten werden die Politik noch lange beschäftigen.



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