Seit Oktober 2016 müssen Ausländer nach der Verurteilung bei bestimmten Delikten des Landes verwiesen werden. Das verlangt die angenommene Ausschaffungs-Initiative. In Härtefällen kann aber davon abgesehen werden. Das weckte insbesondere bei der SVP die Befürchtung, dass kaum jemand das Land verlassen muss. Zwei SVP-Kantonsräte hatten sich in Zürich im Juni per Vorstoss beim Zürcher Regierungsrat nach konkreten Zahlen erkundigt, wie viele tatsächlich ausgeschafft würden.
164 Mal hiess es: Sie müssen gehen!
Nun zeigt sich: In 88 Prozent der Fälle vor den Zürcher Bezirksgerichten ist dieser Landesverweis erfolgt. An den verschiedenen Zürcher Bezirksgerichten – ohne das grosse Bezirksgericht der Stadt Zürich – sind seit Inkrafttreten der Ausschaffungspflicht vor knapp zwei Jahren 186 Verfahren durchgeführt worden, in denen eine ausländische Person wegen einer Straftat schuldig gesprochen wurde, die laut Gesetzesregel zur Ausschaffung führt.
In 164 Fällen sprachen die Richter einen Landesverweis aus. Das entspricht einer Quote von 88 Prozent. Die Quote ist gemäss Antwort des Regierungsrats bei allen Bezirksgerichten in etwa gleich hoch.
Landesverweise auch tatsächlich vollzogen
Wie der Antwort weiter zu entnehmen ist, sind beim Migrationsamt des Kantons Zürich bisher 174 rechtskräftige Strafurteile mit Landesverweisung eingegangen. Diese Zahl ist höher, da hier auch Urteile des in der vorher genannten Statistik nicht enthaltenen Bezirksgerichts Zürich gezählt wurden.
171 dieser Landesverweisungen wurden vollzogen. In drei Fällen konnte sie noch nicht erfolgen – bei zwei Personen fehlen gemäss Regierungsrat die Reisepapiere, bei der dritten ist die Kontrolle der fristgerechten Ausreise im Gang.
Im Sommer hatte die erste Ausschaffungsstatistik des Bundes für Verwirrung und Ärger in der Politik gesorgt. Denn die Zahlen des Bundes stimmten nicht mit jenen der Kantone überein (BLICK berichtete). (sda/pt)