Nun auch noch Petra Gössi (44). Im Interview mit der «NZZ am Sonntag» fordert die FDP-Chefin, dass der Corona-Lockdown aufgehoben werde. Konkret: dass alle Geschäfte wieder öffnen, welche die Sicherheitsmassnahmen einhalten können, wie das ja schon die Lebensmittelläden tun. Ausserdem will Gössi, dass die Schulen – insbesondere auf Unter- und Mittelstufe – nach den Frühlingsferien wieder öffnen.
Gössi spricht damit nicht nur einem Grossteil der Wirtschaft aus dem Herzen, die ebenfalls drängelt, sondern wohl auch vielen Bürgern, die nach drei Wochen Lockdown endlich ihr normales Leben zurückwollen. Ganz sicher befindet sich die Präsidentin des Freisinns damit auf einer Linie mit der SVP, die von der Landesregierung ebenfalls schon einen schnellen Exit aus dem Lockdown gefordert hatte.
Vier Parteisoldaten wären für Lockerung
Wären Bundesräte Parteisoldaten, wäre die Sache klar: Noch vor Ostern würden sie erste leichte Lockerungen verkünden; schliesslich haben FDP mit Karin Keller-Sutter (56) und Ignazio Cassis (58) und SVP mit Ueli Maurer (69) und Guy Parmelin (60) eine Mehrheit im siebenköpfigen Gremium.
Doch das wird nicht passieren. Der Bundesrat lässt sich bei seinen Entscheidungen weniger von seinen jeweiligen Parteispitzen leiten als von der Wissenschaft. Und deren Rat ist klar. Epidemiologen, Virologen und auch die Experten vom Bundesamt für Gesundheit halten es für falsch, die Massnahmen jetzt schon zu lockern.
Chinesische Fehler nicht wiederholen
Und das hat Gründe: Der Höchststand der Corona-Infektionen ist noch nicht in Sicht. Im Gegenteil: Tag für Tag steigt die Anzahl der positiv Getesteten um etwa 1000 an. Die Schweiz hat damit eine der höchsten Ansteckungsraten Europas.
Wörtlich übersetzt bedeutet Lockdown «Abriegelung». Im Fall des Coronavirus soll das dazu dienen, damit infizierte Menschen keinen Kontakt mehr zu anderen Menschen haben und diese nicht anstecken. Hin und wieder werden Lockdowns auch nach Terroranschlägen oder Amokläufen angeordnet.
Bei einem Lockdown handelt es sich um eine vorübergehende staatlich-verordnete und durchgesetzte Einschränkung des öffentlichen Lebens.
Mögliche Massnahmen sind unter anderem:
- Angestellte und Arbeiter dürfen nicht zur Arbeit.
- Ausgangssperre und Hausarrest – Personen müssen in den Gebäuden bleiben, in denen sie gerade sind.
- Ausreise- und Einreise-Verbote werden erlassen.
- Bars, Cafés, Clubs und Restaurants und werden geschlossen.
- Reisen im Inland werden verboten oder regelmentiert.
- Büros, Firmen und Produktionsstätten werden geschlossen.
- Einkaufszentren werden geschlossen.
- Der ÖV wird eingeschränkt, auch Flughäfen könnten geschlossen werden.
- Sportgruppen und anderen Vereinen wird ihre Aktivität untersagt.
- Geschäfte – ausser Lebensmittelläden, Supermärkte und Apotheken – werden geschlossen.
- Grenzen werden geschlossen oder zumindest werden scharfe Grenzkontrollen durchgeführt.
Welche davon der Bundesrat verhängt, ist immer abhängig von der Situation.
Wörtlich übersetzt bedeutet Lockdown «Abriegelung». Im Fall des Coronavirus soll das dazu dienen, damit infizierte Menschen keinen Kontakt mehr zu anderen Menschen haben und diese nicht anstecken. Hin und wieder werden Lockdowns auch nach Terroranschlägen oder Amokläufen angeordnet.
Bei einem Lockdown handelt es sich um eine vorübergehende staatlich-verordnete und durchgesetzte Einschränkung des öffentlichen Lebens.
Mögliche Massnahmen sind unter anderem:
- Angestellte und Arbeiter dürfen nicht zur Arbeit.
- Ausgangssperre und Hausarrest – Personen müssen in den Gebäuden bleiben, in denen sie gerade sind.
- Ausreise- und Einreise-Verbote werden erlassen.
- Bars, Cafés, Clubs und Restaurants und werden geschlossen.
- Reisen im Inland werden verboten oder regelmentiert.
- Büros, Firmen und Produktionsstätten werden geschlossen.
- Einkaufszentren werden geschlossen.
- Der ÖV wird eingeschränkt, auch Flughäfen könnten geschlossen werden.
- Sportgruppen und anderen Vereinen wird ihre Aktivität untersagt.
- Geschäfte – ausser Lebensmittelläden, Supermärkte und Apotheken – werden geschlossen.
- Grenzen werden geschlossen oder zumindest werden scharfe Grenzkontrollen durchgeführt.
Welche davon der Bundesrat verhängt, ist immer abhängig von der Situation.
Solange das so bleibt, wird sich eine Lockdown-Lockerung im Bundesrat nicht durchsetzen. Wie Gesundheitsminister Alain Berset (47) in der «SonntagsZeitung» durchblicken lässt, schaut er deswegen sehr genau nach China: Dort habe sich die Lage trotz sehr harter Eingriffe erst nach mehr als zwei Monaten entspannt. «Dann hat man die Massnahmen etwas gelockert, und die Fallzahlen stiegen wieder an.»
Der Bundesrat wird den Lockdown verlängern
Dieses Szenario – das selbst Gössi als «das schlimmste» bezeichnet – will sich der Bundesrat ersparen. Die Landesregierung wird daher den Lockdown verlängern. Und das kann jeder wissen, der will. Denn Berset bereitet die Schweiz seit einer Woche darauf vor: Wie ein Mantra wiederholt er immer wieder und überall, dass es «illusorisch» sei, auf den 20. April – den Tag nach der bislang gesetzten Frist – hin etwas zu ändern.
Unklar sind nur zwei Dinge: Erstens: Wird der Bundesrat die Verlängerung schon am kommenden Mittwoch verkünden? Zweitens: Wird er Anhaltspunkte dafür liefern, ab welchem Punkt er eine Lockerung ins Auge fassen wird? Und wird er Hinweise darauf geben, wie er sich das schrittweise Herauffahren des wirtschaftlichen und öffentlichen Lebens vorstellt?
Am Mittwoch wissen wir zumindest einen Teil davon.
Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.
Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.
Gerade in der Grippesaison kann man selber nur schwer einschätzen, ob man am Coronavirus erkrankt ist oder ob man einfach eine gewöhnliche Grippe hat. Die Unterschiede sind fein, aber es gibt sie. Blick klärt auf.
Gerade in der Grippesaison kann man selber nur schwer einschätzen, ob man am Coronavirus erkrankt ist oder ob man einfach eine gewöhnliche Grippe hat. Die Unterschiede sind fein, aber es gibt sie. Blick klärt auf.
Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit, wie Sie sich selbst schützen können:
Hygienemassnahmen
- Hände regelmässig mit Wasser und Seife waschen und/oder Desinfektionsmittel nutzen.
- Nicht in Hände niesen oder husten, sondern Taschentuch oder Armbeuge nutzen. Taschentücher anschliessend sofort korrekt in geschlossenem Abfalleimer entsorgen.
- Bei Fieber und Husten zwingend zu Hause bleiben.
Kontakt minimieren
- Zu Hause blieben und Kontakte mit Personen möglichst minimieren. Nur in Ausnahmesituationen aus dem Haus gehen: Lebensmittel einkaufen / Arzt- oder Apothekenbesuch / Homeoffice ist für Ihre Arbeit nicht möglich / Sie müssen anderen Menschen helfen. Kontakt mit Personen vermeiden, die Atembeschwerden oder Husten haben.
- Wichtig: Keine Begrüssungsküsschen, keine Umarmungen, kein Händeschütteln.
- 2 Meter Abstand zu Mitmenschen halten, beispielsweise beim Anstehen oder bei Sitzungen.
- Öffentliche Verkehrsmittel meiden und Lieferdienste nutzen.
-
Bei Symptomen (Atembeschwerden, Husten oder Fieber) nicht in die Öffentlichkeit gehen und umgehend – unbedingt zuerst telefonisch – eine Ärztin, einen Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung kontaktieren.
Informiert bleiben
- An die Regeln und Ansagen der Behörden halten. Infoline Coronavirus: 058 463 00 00, Info-Seite des BAG: bag-coronavirus.ch
Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit, wie Sie sich selbst schützen können:
Hygienemassnahmen
- Hände regelmässig mit Wasser und Seife waschen und/oder Desinfektionsmittel nutzen.
- Nicht in Hände niesen oder husten, sondern Taschentuch oder Armbeuge nutzen. Taschentücher anschliessend sofort korrekt in geschlossenem Abfalleimer entsorgen.
- Bei Fieber und Husten zwingend zu Hause bleiben.
Kontakt minimieren
- Zu Hause blieben und Kontakte mit Personen möglichst minimieren. Nur in Ausnahmesituationen aus dem Haus gehen: Lebensmittel einkaufen / Arzt- oder Apothekenbesuch / Homeoffice ist für Ihre Arbeit nicht möglich / Sie müssen anderen Menschen helfen. Kontakt mit Personen vermeiden, die Atembeschwerden oder Husten haben.
- Wichtig: Keine Begrüssungsküsschen, keine Umarmungen, kein Händeschütteln.
- 2 Meter Abstand zu Mitmenschen halten, beispielsweise beim Anstehen oder bei Sitzungen.
- Öffentliche Verkehrsmittel meiden und Lieferdienste nutzen.
-
Bei Symptomen (Atembeschwerden, Husten oder Fieber) nicht in die Öffentlichkeit gehen und umgehend – unbedingt zuerst telefonisch – eine Ärztin, einen Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung kontaktieren.
Informiert bleiben
- An die Regeln und Ansagen der Behörden halten. Infoline Coronavirus: 058 463 00 00, Info-Seite des BAG: bag-coronavirus.ch