St. Gallen verbietet Neonazi-Veranstaltungen
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Als erster Kanton
St. Gallen verbietet Neonazi-Veranstaltungen

Der Kanton St. Gallen setzt ein Zeichen gegen Rechtsextreme: Das Parlament will Neonazi-Konzerte und andere extremistische Veranstaltungen verbieten. Eine schweizweite Premiere.
Publiziert: 18.02.2020 um 15:18 Uhr
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Am Rechtsrock-Konzert in Unterwasser SG im Herbst 2016 nahmen Tausende Neonazis teil.
Foto: antifa bern

Über 5000 Neonazis aus ganz Europa sind im Oktober 2016 für ein Rechtsrock-Konzert ins Toggenburg gepilgert. In der Tennishalle von Unterwasser SG standen rechtskräftig verurteilte Hetzer auf der Bühne und präsentierten in Songs verpackte Hassparolen.

Die Veranstaltung schlug hohe Wellen. Sie hatte zur Folge, dass Politiker ein Verbot rechtsradikaler und anderer extremistischer Veranstaltungen im Kanton St. Gallen forderten. Nun hat das Kantonsparlament ein solches Verbot beschlossen.

Erster Vorschlag war gescheitert

Ein erster Vorschlag der Regierung mit einem neuen Artikel im Polizeigesetz war im November beim Parlament durchgefallen. Man hatte sich nicht auf eine konkrete Umsetzung der Forderung einigen können. Am Montag kam es nun zu einem zweiten Anlauf mit einer geänderten Fassung.

Demnach soll es kein generelles Verbot geben. Umstrittene Veranstaltungen müssen aber im Einzelfall beurteilt werden und es gibt eine Unterscheidung zwischen öffentlichem Raum und privatem Grund. Es ist die Polizei, die entscheiden wird, ob eine Veranstaltung verboten wird oder nicht.

St. Gallen ist der erste Kanton, der einen solchen «Neonazi-Paragrafen» einführen will. Ob er tatsächlich dafür sorgen kann, dass sich eine Veranstaltung wie jene von 2016 nicht wiederholt, ist fraglich. Denn ein Verbot kann nur ausgesprochen werden, wenn es auf öffentlichem Grund stattfinden soll und das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung durch die Veranstaltung «massgeblich beeinträchtigt» wäre. So steht es im neuen Gesetz. Diese enge Formulierung ist gewählt worden, damit der Paragraf nicht gegen die Meinungs-, Versammlungs- und Kunstfreiheit verstösst. (lha/SDA)

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