Seit Anfang Jahr erhebt nicht mehr die Billag, sondern die Schweizerische Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehabgabe (Serafe) die neue 365-Franken-Empfangsgebühr. Doch der Wechsel beginnt mit einem Knall: Bei der Serafe herrscht derzeit ein Adress-Puff. Und schon ist der Imageschaden da – auf Billag-Niveau.
Wie viele Haushalte betroffen sind, lasse sich derzeit noch nicht sagen, erklärt Serafe-Sprecher Erich Heynen gegenüber BLICK. 3,6 Millionen Rechnungen hat die Firma im Januar verschickt. «Ist nur ein halbes Promille nicht korrekt, summiert sich das trotzdem», so Heynen. Doch er wehrt sich: «Ein Chaos herrscht deswegen aber nicht. Dass es bei einem solchen Systemwechsel Fehler gibt, war zu erwarten.»
Problem liegt bei Datenlieferung
Das sieht auch das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) so: Man sei sich bewusst gewesen, «dass es beim Systemwechsel zu gewissen Komplikationen bei der Datenverarbeitung kommen könnte», erklärt Bakom-Sprecher Francis Meier.
Das Problem: Die Gemeinden liefern die Daten via Kantone an die Serafe. Dabei werde bloss geprüft, «ob die Kantone und Gemeinden die Daten in einem korrekten Format liefern, nicht aber die Richtigkeit der gelieferten Daten», so Meier.
Krisensitzung mit Einwohnerdiensten
Konkret heisst das also: Wenn die Daten unvollständig oder fehlerhaft sind, kann es vorkommen, dass plötzlich der im gleichen Mehrfamilienhaus lebende Nachbar einem gemeinsamen Haushalt zugerechnet wird. Auch verspätete Ab- und Anmeldungen bei den Einwohnerkontrollen können zu Fehlern führen.
«An der Korrektur der unvollständigen oder fehlerhaften Daten wird mit Hochdruck gearbeitet, und die Kommunikation mit den Kantonen und Gemeinden wird intensiviert», macht Meier klar. Schon am Mittwoch ist eine Krisensitzung mit dem Verband Schweizerischer Einwohnerdienste (VSED) angesetzt.
Betroffene sollen Fehler melden
Doch was können die betroffenen Serafe-Kunden selber tun? Man sollte falsche Angaben den Einwohnerkontrollen melden, denn nur diese dürfen die Daten korrigieren – dann erhält man bald schon eine neue Rechnung (BLICK berichtete). «Die alte Rechnung kann man entsorgen», rät Heynen. Es würden auch nicht gleich Mahnungen verschickt, verspricht er.
Wenn man trotzdem bezahlt, profitieren jene «Haushaltsmitglieder», die fälschlicherweise mit auf der Rechnung stehen. Diese fallen durch die Maschen. Allerdings nur solange der Fehler unbemerkt bleibt.
Rechnung kommt auch im Nachhinein
Bakom-Sprecher Meier macht klar, dass die Abgabepflicht für alle Haushalte gilt und auch im Nachhinein in Rechnung gestellt werden kann. «Sobald die Erhebungsstelle von der Einwohnerbehörde die nötigen Angaben erhält, fordert sie den betreffenden Betrag nach», so Meier.
Rechtliche Konsequenzen muss man bei einer Nichtmeldung aber nicht befürchten, wie Meier erklärt. «Strafbar ist dies natürlich nicht.»