Bundesfinanzen
Maurer: Schweiz nicht finanzierbar mit einem Drittel der Einnahmen

Fast zwei Drittel der Einnahmen des Bundes stammen aus der direkten Bundessteuer und aus der Mehrwertsteuer. Die beiden Steuern sind bis Ende 2020 befristet. Am 4. März kommt eine Verlängerung um weitere 15 Jahre zur Abstimmung.
Publiziert: 09.01.2018 um 14:49 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 21:05 Uhr
Der Bund darf auch in Zukunft mit seinen wichtigsten Einnahmequellen rechnen. Die Verlängerung von direkter Bundessteuer und Mehrwertsteuer, über die am 4. März abgestimmt wird, ist unbestritten. (Symbolbild)
Foto: KEYSTONE/TI-PRESS/GABRIELE PUTZU

In der hitzigen Debatte um die No-Billag-Initiative geht die neue Finanzordnung 2021 etwas unter. Am Dienstag hat Finanzminister Ueli Maurer die Vorlage vor den Bundeshausmedien erläutert. Bei einer Ablehnung müsste der Bund seine Ausgaben innert kürzester Zeit um über 60 Prozent reduzieren oder im gleichen Umfang neue Einnahmequellen erschliessen.

Laut Maurer wäre das kaum machbar und wohl auch nicht im Sinn einer breiten Bevölkerung. Die Folgen seien einfach abzuschätzen. «Die Schweiz wäre schlicht und einfach nicht finanzierbar mit einem Drittel der Einnahmen», erklärte der Finanzminister. Ein ausgefeilter Plan B liege nicht vor.

Maurer betonte, dass die Steuern mit der neuen Finanzordnung 2021 nicht erhöht würden. Abgestimmt werde nicht über Steuersätze und Tarife, sondern über den Grundsatz.

Der Bund erhebt seit rund 100 Jahren Steuern. Bis zum ersten Weltkrieg erzielte er seine Einnahmen vorwiegend durch Zölle. In den Kriegsjahren wurden mehrmals Kriegs- und Wehrsteuern erhoben, teils gestützt auf Notrecht. Erst mit einer Volksabstimmung von 1958 wurden die Wehr- und auch die Warenumsatzsteuer befristet in der Verfassung verankert.

1982 wurde die Wehrsteuer in die direkte Bundessteuer umgewandelt, 1995 löste die Mehrwertsteuer die Warenumsatzsteuer ab. Die Befristung jedoch blieb. Alle Versuche, die Steuern dauerhaft zu erheben, sind bisher gescheitert. Auch diesmal haben es die entsprechenden Anträge nicht in die Abstimmungsvorlage geschafft.

Alle 15 Jahre über die Steuern abzustimmen sei «Teil des Systems»

Der Bundesrat hatte schon aufgrund der Antworten in der Vernehmlassung entschieden, an der Befristung festzuhalten. Im Parlament sprach sich nur eine Minderheit dafür aus, die Grundlagen für die Steuererhebung dauerhaft in der Verfassung zu verankern. Es möge ein gewisses Ritual sein, alle 15 Jahre über die Steuern abzustimmen, sagte Maurer. «Doch es ist Teil des Systems.»

Inhaltlich war die Vorlage im Parlament weitgehend unbestritten gewesen. Weil mit der Verlängerung bis Ende 2035 eine Verfassungsänderung verbunden ist, muss sich das Volk dazu äussern. Widerstand ist nicht in Sicht.

Die Mehrwertsteuer und die direkte Bundessteuer sind die wichtigsten Einnahmequellen des Bundes. Sie bringen je rund einen Drittel ein: 2016 beliefen sich die Einnahmen aus der direkten Bundessteuer auf gut 21 Milliarden Franken. Davon erhalten die Kantone 17 Prozent. Die Mehrwertsteuer brachte fast 22,5 Milliarden Franken ein.

Die übrigen Einnahmen des Bundes stammen unter anderem aus der Verrechnungssteuer, der Mineralölsteuer, den Stempelabgaben, der Tabaksteuer oder aus der Gewinnausschüttung der Nationalbank. Diese Steuern und Einnahmen sind nicht befristet.

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