Die italienische Regierung will die Lombardei und weitere Provinzen im Kampf gegen das Coronavirus abriegeln. Lange war nicht klar, was dies genau bedeutet. Gemäss Anordnung der italienischen Regierung darf man die Sperrzonen nur aus «ernsten und unvermeidlichen» Anlässen betreten oder verlassen, etwa zum Zwecke der Arbeit. Offen ist, wie dies konkret interpretiert und umgesetzt wird. Wird die Grenze für Grenzgänger blockiert?
Jetzt kommt Entwarnung: Die Schweizer Grenze zu Italien bleibt für Grenzgänger offen!
«Italien hat der Schweiz bestätigt, dass die Grenze zwischen den beiden Ländern für Grenzgängerinnen und Grenzgänger offenbleibe», schreibt Bundesratssprecher André Simonazzi in einer Mitteilung. Und: «Die Grenze bleibt auch offen für den Warenverkehr.»
Dies habe der italienische Aussenminister Luigi Di Maio seinem Amtskollegen Bundesrat Ignazio Cassis in einem Telefongespräch angekündigt. Der italienische Aussenminister habe diese Nachricht in einer Medienmitteilung heute Nachmittag bestätigt. Bundesrat Alain Berset habe die Situation in den letzten Stunden auch mit dem Präsidenten des Tessiner Staatsrates Christian Vitta erörtert, um die Folgen der Entwicklung der Epidemie in Italien für den Kanton Tessin und die Schweiz zu klären.
Nur mit Ausländerausweis G
«Alle Erwerbstätigen können sich weiterhin fortbewegen, um ihrer Berufstätigkeit nachzugehen, und das sowohl zwischen den italienischen Regionen wie auch zwischen der Schweiz und Italien», so Simonazzi weiter. «Der Fortbestand des Tessiner Gesundheitssystems sollte damit gesichert sein. » Das ist für das Tessin besonders wichtig, denn 3800 Grenzgänger arbeiten in den Tessiner Spitälern.
Allerdings gibt es einige Bedingungen für die freie Fahrt: Die Grenzgänger müssen über ein Dokument verfügen wie den Ausländerausweis G, das ihre Berufstätigkeit beweist. «Die Schweizer Arbeitgeber werden ausdrücklich eingeladen, ihre Angestellten über diese Anordnungen zu informieren», so Simonazzi.
Einschränkungen für Nicht-Grenzgänger
Zudem gilt die offene Grenze nicht für alle: «Für alle anderen Aktivitäten wurden von den italienischen Behörden strenge Einschränkungen erlassen», erklärt Simonazzi weiter. So werde von Schweizern und in der Schweiz niedergelassenen Personen verlangt, dass sie sich nicht in die betroffenen Regionen begeben würden.
«Die italienischen Behörden werden Kontrollen durchführen, damit die Entscheidungen der italienischen Regierung eingehalten werden», macht Simonazzi klar. So hätten die italienischen Behörden am Rande der Sicherheitszone ein Monitoringsystem eingerichtet, auch an der Nordgrenze, um zu überprüfen, dass nur erlaubte Fahrten stattfinden würden.
Auch die Schweiz will nun ein Monitoringsystem einrichten, «dessen Modalitäten in den nächsten Stunden definiert werden», so Simonazzi.
Lange herrschte Unklarheit
Lange Zeit herrschte Verwirrung, was das neue italienische Regime zu bedeuten hat. «Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung in Italien aufmerksam», twittert Bundesratssprecher André Simonazzi am Sonntagmorgen dazu. Die Regierung stehe in Kontakt mit den Tessiner und den italienischen Behörden, um die Situation ständig zu evaluieren und entsprechend zu reagieren.
Das Aussendepartement (EDA) hatte am Sonntagmorgen zudem angekündigt, seine Reisehinweise für Italien zu überprüfen. «Das Generalkonsulat in Mailand ist im Kontakt mit den Schweizer Staatsangehörigen in Norditalien», schreibt das EDA. «Das EDA verfolgt die Lage in Italien aufmerksam und klärt zurzeit noch Detailfragen ab, um anschliessend in den Reisehinweisen für Italien zu informieren.»
Ein Blick auf die entsprechende Internetseite zeigt: Die Reisehinweise wurden bisher nicht angepasst.
Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.
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