Der Bundesrat lockert die Grenzwerte für die Strahlenbelastung nicht. Das hat er am Mittwoch nach einer Diskussion zum weiteren Umgang mit der Mobilfunktechnik 5G beschlossen. Das Parlament hatte es bereits zwei Mal abgelehnt, die Grenzwerte zu lockern.
Die vom Bund eingesetzte Arbeitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung» hatte sich im vergangenen Jahr nicht auf eine gemeinsame Empfehlung einigen können.
Grosse Datenmengen
5G erlaube es, grössere Datenmengen schneller und effizienter zu übermitteln, schreibt die Landesregierung. Gleichzeitig bestünden Vorbehalte gegenüber dem Ausbau des 5G-Netzes. Vor diesem Hintergrund habe der Bundesrat entschieden, dass das Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) als zuständiges Departement Begleitmassnahmen umsetzen solle, wie die Arbeitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung» in ihrem Bericht vorgeschlagen hat.
Wichtige Rolle bei der Digitalisierung
Die Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerung vor nichtionisierender Strahlung (NIS) will der Bundesrat zurzeit nicht verändern. Er hat berücksichtigt, dass 5G bei der Digitalisierung eine wichtige Rolle zukommen kann. Gleichzeitig hat die Regierung dem Umstand Rechnung getragen, dass die Einführung des 5G-Standards sowie der Ausbau des 5G-Netzes in den Kantonen und in Teilen der Bevölkerung Vorbehalte wecken. (SDA/pt)