20 vorläufig aufgenommene Eritreer müssen zurück
Nun will der Bund weitere 2800 Dossier prüfen

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat in einem Pilotprojekt 250 Eritreer überprüft, die vorläufig aufgenommen wurden. In neun Prozent der Fälle wird die Aufnahme nun aufgehoben. Jetzt nimmt das SEM 2800 weitere Dossiers unter die Lupe.
Publiziert: 03.09.2018 um 09:30 Uhr
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Aktualisiert: 14.09.2018 um 23:05 Uhr
Ruedi Studer

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat im Rahmen eines Pilotprojektes die
vorläufige Aufnahme von rund 250 Personen aus Eritrea überprüft. Der Grund für diese Überprüfung ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes von 2017, in dem dieses festgehalten hat, dass es die Rückkehr für abgewiesene Asylsuchende aus Eritrea in ihr Heimatland als grundsätzlich zumutbar erachtet. 

Jeder Elfte muss gehen

Das Resultat der Überprüfung: Neun Prozent der vorläufigen Aufnahmen können aufgrund der neuen Rechtsprechung aufgehoben werden. In diesen rund 20 Fällen sei «eine Rückkehr nach Eritrea im Kontext der individuellen Verhältnisse wieder zumutbar», schreibt das SEM in einer Medienmitteilung.

Ob die Eritreer tatsächlich die Schweiz verlassen müssen, ist aber noch offen. Denn die Aufhebungsverfügungen können noch vor Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. 

2800 weitere Dossiers

Angesichts der Ergebnisse nimmt das SEM nun bis Mitte 2019 weitere 2800 Eritreer unter die Lupe. «In erster Priorität werden die Dossiers von Familien, unbegleiteten Minderjährigen und jungen Personen in Ausbildung überprüft», erklärt das SEM. «Das Ziel ist, insbesondere bei diesen Gruppen rasch Rechtssicherheit zu schaffen.»

So könnten laufende Integrationsmassnahmen bei jenen, die vorderhand in der Schweiz bleiben dürften, weitergeführt werden. «Bund und Kantone wollen Menschen aus dem Asylbereich, die voraussichtlich in der Schweiz bleiben können, im Rahmen der Integrationsagenda so rasch wie möglich ins Berufsleben und in die Gesellschaft unseres Landes integrieren», heisst es in der Medienmitteilung.

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Das Staatssekretariat für Migration hat 250 Dossiers von Eritreern überprüft. Jeder Elfte muss nun die Schweiz verlassen.
Foto: manuel geisser

In zweiter Priorität würden die Verfügungen aller anderen Personen überprüft. Dies sind in erster Linie Einzelpersonen, die über 20 Jahre alt sind.

Straffällig geworden?

«In jedem einzelnen Fall wird zudem geprüft, ob eine Person seit der Verfügung der vorläufigen Aufnahme straffällig geworden ist», betont das SEM. «Ist dies der Fall, so wird ein Aufhebungsverfahren eingeleitet.»

Nicht überprüft werden rund 400 vorläufige Aufnahmen, die ab September 2017 verfügt wurden. Bei diesen hat das SEM die neue Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes bereits berücksichtigt.

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