Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) und die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (Kokes) haben nach einer zweijährigen Evaluation von Praxisbeispielen die entsprechenden Empfehlungen formuliert. Insgesamt sind es 42, wie sie am Freitag mitteilten.
Darin werden die Kantone angehalten, bei der ausserfamiliären Unterbringung von Kindern und Jugendlichen dafür zu sorgen, dass deren Wohl im Zentrum steht, und zwar vor, während und nach der Unterbringung. Dazu gehöre insbesondere, dass man die Pflegekinder informiert und sie ihre Meinung einbringen können. Sie hätten ein Recht auf Information und Beratung. Pflegekindern müsse überdies «systematisch eine Person des Vertrauens zur Seite stehen».
Die SODK und die Kokes reagieren damit auf die Kritik an Teilen der früheren Praxis in diesem Bereich und auf Rügen des Uno-Kinderrechtsausschusses in der Schweiz. Man habe die Lehren aus der Vergangenheit gezogen. Verfehlungen bei fürsorgerischen Zwangsmassnahmen, wie es sie vor 1981 gegeben habe, seien heute nicht mehr denkbar.
Die Umsetzung der Empfehlungen könne in den Kantonen rechtliche und organisatorische Anpassungen zur Folge haben. Laut Mitteilung ist es an den Kantonen, über das Tempo und die Schwerpunkt bei der Umsetzung der Empfehlungen zu entscheiden.
(SDA)