Patricia G.* kämpfte jahrelang dafür, dass der Arbeitsunfall ihres Mannes vor Gericht kommt. Heute ist es so weit
«Mein Dieter starb in der Müllpresse»

Vor dem Bezirksgericht in Bülach ZH wird heute der Tod eines Arbeiters verhandelt. Der Deutsche wurde in einer Müllpresse in Kloten ZH zerdrückt. Der Verantwortliche der betroffenen Grossbäckerei muss sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten.
Publiziert: 27.08.2019 um 23:20 Uhr
|
Aktualisiert: 28.08.2019 um 07:57 Uhr
1/5
Ein Bild aus glücklichen Tagen: Dieter G. (†51) mit Ehefrau Patricia.
Foto: zVg
Michael Sahli

Der deutsche Maler und Lackierer Dieter G.* (†51) verlor sein Leben beim Reinigen der Müllpresse einer Bäckerei in Kloten ZH. Der Arbeitsunfall passierte bereits im Mai 2015. Seither kämpft Witwe Patricia (55) zusammen mit der Schwester des Verstorbenen Karin O.* (52) um Gerechtigkeit. Heute muss der Sicherheitsbeauftragte der Grossbäckerei wegen fahrlässiger Tötung vor Bezirksgericht Bülach ZH antraben.

Der Temporärarbeiter hatte keinerlei Überlebenschance. An jenem verhängnisvollen Tag musste die Müllpresse gereinigt und neu angemalt werden, erinnert sich seine Witwe. Vor ihr liegen zwei Bundesordner mit Akten. Viele davon kennt sie auswendig. «Das ganze Verfahren hat uns unglaublich viel Kraft gekostet, aber ich weiss, dass Dieter für uns das Gleiche gemacht hätte», sagt die Schwester.

Klappe wurde mit Gabelstapler offen gehalten

Für die Arbeiten müssen mehrere Angestellte eine massive Metallklappe anheben. Gewicht: Mehrere Hundert Kilogramm! Zwei Männer sind nötig, um das Teil in die Luft zu bekommen. Um die Klappe offen zu halten, kommt ein Gabelstapler zum Einsatz. Dann passiert es: Dieter steckt gerade seine Kopf durch den Spalt, als die Klappe abrutscht und mit gigantischer Wucht zuknallt. Der Kopf des deutschen Arbeiters wird regelrecht zerdrückt. «Wenigstens musste er nicht leiden», trösten sich seine Liebsten gegenseitig. 

Für den Staatsanwalt ist klar: Der Sicherheitsbeauftragte der Bäckerei hätte nie erlauben dürfen, dass der Temporärarbeiter Dieter G. überhaupt an der gefährlichen Pressmaschine arbeitet. Zwar habe der Beschuldigte noch erwähnt, dass die Klappe extra gesichert werden muss. Aber: «Er unterliess es, trotz Kenntnis der Gefahren, das Öffnen der Entleerungsklappe zu verbieten», so der Vorwurf in der Anklageschrift. Und weiter: Die Arbeit hätte sowieso nur von entsprechendem Fachpersonal durchgeführt werden dürfen – und nicht von einem Temporärarbeiter!

Keine Entschuldigung oder Anteilnahme des Arbeitgebers

Vom Verhalten der Vorgesetzten und der Firma sind die Angehörigen des Toten sowieso enttäuscht: «Es gab keine Entschuldigung. Und wenn ich vor der Firma Blumen niederlegte, waren die nach fünf Minuten verschwunden», sagt die Witwe. Und weiter: «Es muss geklärt werden, was genau passiert ist, damit sich so etwas nie wiederholt.»

Geht es nach dem Staatsanwalt, wird der Sicherheitsbeauftragte mit einer bedingten Geldstrafe von 240 Tagessätzen bestraft. Die Verantwortlichen der Firma wollten sich gegenüber BLICK nicht äussern.

* Namen der Redaktion bekannt

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?