Zum Besuch von Bars, Restaurants und anderen Einrichtungen mit einer Kapazität von mehr als 50 Personen muss seit Samstag ein Impf- oder Genesenennachweis bzw. ein negatives Testergebnis vorgelegt werden. Diese Vorschrift gilt bis zum 24. Januar - und zwar für Innenräume und für überdachte Terrassen.
Es handelt sich um eine Erweiterung der 3G-Regel auf den Balearen, denn die Pflicht zur Vorlage des sogenannten «Covid-Passes» galt in der spanischen Mittelmeer-Region unter anderem bereits für den Besuch von Diskotheken, Nachtclubs und Seniorenheimen. Regierungssprecher Iago Negueruela betonte, man werde die Einhaltung der neuen Regeln streng kontrollieren. Bei Unterlassung sind hohe Geldstrafen von bis zu 600 000 Euro vorgesehen.
Die Corona-Zahlen sind auf den Balearen wie im Rest des Landes mit einer Impfquote von rund 80 Prozent zuletzt deutlich gestiegen, jedoch nicht so stark wie in Deutschland. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt auf den Inseln bei 152. Zum Vergleich: In Deutschland betrug dieser Wert am Samstag gut 442, in Spanien landesweit 139. Auf den Balearen wurden bisher zwei Fälle der neuen Virusvariante Omikron nachgewiesen, in Spanien insgesamt sieben.
«Glücklicherweise stehen unsere Krankenhäuser noch nicht unter Druck», betonte am Freitag die balearische Gesundheitsministerin Patricia Gómez. Kurz vor Inkrafttreten der neuen Regeln gab es vor dem Impfzentrum von Son Dureta in Palma lange Schlangen und einen «grossen Andrang», wie die «Diario de Mallorca» berichtete.
Die Pflicht zur Vorlage eines Corona-Passes in Spanien wurde von der Justiz bereits in acht der 17 Autonomen Gemeinschaften in verschiedenem Umfang genehmigt. Neben den Balearen sind das Katalonien, Valencia, das Baskenland, Navarra, Aragonien, Murcia und Galicien. Einige weitere Regionen erwägen die Einführung der 3G-Regel, aber mehrere Regionalregierungen - wie etwa Madrid - schlossen eine solche Verschärfung aus. (SDA)