Den Gesetzesentwurf ausgearbeitet hat der Ständerat. Er will damit der Transparenzinitiative den Wind aus den Segeln nehmen. Die Vorlage beinhaltet, dass die Parteien im National- und Ständerat einmal im Jahr ihre Einnahmen und Spenden im Wert von mehr als 25'000 Franken pro Person offenlegen müssen.
Zudem sollen Einzelpersonen, die eine Wahlkampfkampagne führen, ihre Einnahmen und Ausgaben offenlegen müssen, wenn sie mehr als 250'000 Franken dafür ausgeben. Ständerätinnen und Ständeräte sollen hingegen nicht öffentlich bekannt machen müssen, wie viel Geld sie in den Wahlkampf investieren. Hier wollte der Rat nicht in die Kompetenz der Kantone eingreifen.
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK) stand zwar grundsätzlich hinter dem Gegenvorschlag des Ständerats, wollte diesen aber in wesentlichen Punkten abschwächen. So wollte die Kommissionsmehrheit nicht, dass Namen einzelner Spender offengelegt werden müssen. Im Gegensatz zum Ständerat schlug die Kommission aber vor, dass die politischen Akteure neben ihren Einnahmen auch ihre Ausgaben offenlegen sollen. Erhaltene private Parteispenden wollte eine Mehrheit der Kommission nicht offenlegen, was wohl der grösste Unterschied zur ständerätlichen Vorlage war.
Grundsätzlich gegen einen indirekten Gegenvorschlag stellte sich bei der Eintretensdebatte einzig die SVP. Gregor Rutz (ZH) sprach von einer Absurdität, die kaum zu überbieten sei. «Sie wollen, dass sich alle auf die Unterhosen ausziehen müssen. Das Vertrauen in der Schweiz in die Politik ist nicht schlecht. Ich habe zudem noch nie von einem Fall von Korruption in der Schweizer Politik gehört.»
Weil alle anderen Parteien der Vorlage eine Chance geben wollten, trat der Nationalrat mit 136 zu 57 Stimmen bei einer Enthaltung auf die Vorlage ein.
In der Detailberatung zeigten sich die Parteien allerdings unzufrieden mit der Arbeit der vorberatenden Kommission.
So erklärte Irène Kälin (Grüne/AG): «Der vorliegende Gegenentwurf trug in seiner ursprünglichen Version des Ständerates der Wichtigkeit des Anliegens noch Rechnung, auch wenn er die Schwellenwerte für die Offenlegung von Spenden viel zu stark angehoben hat.» Doch dann habe die Kommission den Gegenentwurf «zerpflückt und ihn bis zur Unkenntlichkeit verwässert», sodass die Vorlage den Namen «Transparenz bei der Politikfinanzierung» nicht mehr verdiene.
Die SP stellte zudem eine klare Bedingung für eine Zustimmung zum Geschäft: «Ohne eine Namensnennung von Spenderinnen und Spender ist dies kein Gegenvorschlag zur Transparenzinitiative. Da eine Mehrheit im Nationalrat die Anonymität von Spendern beibehalten will, wird die SP in der Gesamtabstimmung die Vorlage ablehnen.»
Ähnliche Töne schlugen die Grünliberalen an: «Zur freien Meinungs- und Willensbildung bei Wahlen und Abstimmungen gehört es eben auch, dass man weiss, wer grössere Beträge für ein Anliegen gespendet hat,» sagte Nationalrätin Corina Gredig (GLP/ZH). Und Marianne Binder Keller (CVP/AG) erklärte: «Das Ganze ist ein administratives Monster. Der Aufwand einer Kontrolle und der Ertrag stehen in keinem Verhältnis.»
Einzig die FDP-Fraktion argumentierte für die Vorlage. «Wer den Zeitgeist verkennt, den bestraft das Leben. Transparenz schafft Vertrauen, das verlangt der Zeitgeist. Vordergründig trifft dies zu», sagte Doris Fiala (ZH). Die FDP plädiere aber dafür, keinen unbedachten Kniefall zu machen. Damit sprach sich Fiala indirekt für eine Abschwächung der Vorlage im Sinne der Kommissionsmehrheit aus.
In der Gesamtabstimmung stimmten einzig 17 Vertreterinnen und Vertreter der FDP und ein BDP-Mitglied noch für die Vorlage. Dies war zu erwarten gewesen, da in den einzelnen Abstimmungen alle Änderungsvorschläge der Kommissionsmehrheit angenommen wurden und kein einziger der Minderheitsanträge eine Chance hatte.
Der indirekte Gegenentwurf zur Transparenzinitiative geht nun zurück an den Ständerat. Lehnt ihn dieser ebenfalls ab oder bleibt die grosse Kammer bei ihrer zweiten Beratung bei ihrem Entscheid, ist die Vorlage definitiv gescheitert.
(SDA)