Die kleine Kammer hatte bereits im vergangenen Dezember entschieden, dass Interessenvertreter, die mittels Badge eines Parlamentsmitglieds Zutritt zum Bundeshaus möchten, künftig ihre Auftraggeber und ihre Mandate in einem öffentlichen Register einzutragen hätten. Der Nationalrat sprach sich in der Sommersession dagegen aus, weshalb das Geschäft noch einmal im Ständerat traktandiert war.
Wie in der vorberatenden Kommission und wie vor neun Monaten setzte sich dort eine knappe Mitte-Links-Mehrheit durch. Die Offenlegungspflichten für Lobbyistinnen und Lobbyisten nehme ein in der Öffentlichkeit häufig geäussertes Bedürfnis nach mehr Transparenz auf, lautete der Tenor. «Es gibt Handlungsbedarf», sagte Pascale Bruderer Wyss (SP/AG).
Auch die Schweizerische Public-Affairs-Gesellschaft (Spag) hatte sich im Vorfeld in ihrem Sessionsbrief «für etwas mehr Transparenz im Parlamentsbetrieb» eingesetzt. Das wäre «ein Signal für die transparente Interessenvertretung, die ein wichtiger Teil des demokratischen Entscheidungsprozesses ist".
Die Gegner der neuen Transparenzvorschriften sprachen dagegen von einer «Scheinlösung», die bloss zu viel Bürokratie und hohen Kosten führe. Es liege in der Verantwortung der Parlamentsmitglieder, sich im Gespräch nach dem Auftraggeber zu erkundigen. Die heutige Regelung sei einfach, klar und effizient. Zudem könne das Büro über den Verordnungsweg immer noch bessere Regeln ausarbeiten.
«Es braucht keine weitere Ehrenrunde mehr», sagte Peter Föhn (SVP/SZ). Im Nationalrat eine Mehrheit für den Gesetzesentwurf zu finden, sei aussichtslos.
Ob der neugewählte Nationalrat in einer der kommenden Sessionen an seinem bisherigen Kurs festhalten oder doch noch dem Ständerat entgegenkommen wird, ist offen. Sicher ist: Lehnt die grosse Kammer den Entwurf zum zweiten Mal ab, sind die neuen Lobbyingregeln vom Tisch.
(SDA)