Obdachloser ermordet
Basler Gericht beschliesst Verwahrung wegen Rückfallrisiko

Bei der Dreirosenanlage in Basel wurde im Dezember 2017 ein Obdachloser erstochen. Wie das Basler Strafgericht mitteilt, gilt der Täter gilt als schuldunfähig. Eine Verwahrung wurde angeordnet.
Publiziert: 23.08.2024 um 14:59 Uhr
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Aktualisiert: 23.08.2024 um 21:16 Uhr
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2017 wurde in Basel ein Obdachloser erstochen.
Foto: Michael Sahli
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Das Basler Strafgericht hat am Freitag die Verwahrung für einen 28-jährigen Mann angeordnet. Der Täter hatte im Jahr 2017 in Basel einen Obdachlosen erstochen. Das Gericht erachte das Rückfallrisiko als sehr hoch, sagte der Gerichtspräsident bei der Urteilsbegründung.

«Sie haben immer noch Fantasien, die sich auf Gewaltanwendungen beziehen», sagte er weiter. Er hege auch nach wie vor religiöse Wahnvorstellungen. Die Therapie verspreche keinen Erfolg.

Beim 28-jährigen Brasilianer wurde eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert. Er befindet sich in den Universitären Psychiatrischen Kliniken (UPK). Dass ein Zusammenhang zwischen der Erkrankung und der Straftat besteht, sei gemäss forensischen Gutachten ausser Zweifel, sagte der Gerichtspräsident.

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