Es war ein eindringlicher Appell von Daniel Koch vom Bundesamt für Gesundheit zur «dramatischen» Lage im Tessin. An der gestrigen Pressekonferenz sagte Koch, es gebe auch jüngere Personen auf den Intensivstationen, die beatmet werden müssen. «Und auch bei diesen ist die Chance da, dass sie sterben könnten», so Koch.
Immer mehr schwere Fälle in Europa und den USA scheinen zu belegen, dass nicht nur vorab Senioren zur Coronavirus-Risikogruppe gehören. Auch immer mehr jüngere Menschen erkranken ernsthaft am Covid-19-Coronavirus. Jüngere Erwachsene sind demnach nicht so unempfindlich gegen das neue Virus wie ursprünglich angenommen, berichtet die Nachrichtenagentur «Bloomberg».
Erste Daten aus China, dem Ursprungsland des Virus, hatten angezeigt, dass vorab ältere Menschen und Menschen mit anderen Gesundheitsproblemen besonders anfällig auf das Virus sind. In Europa und den USA erkranken jedoch auch viele jüngere Menschen im Alter von zwanzig bis vierzig Jahren ernsthaft daran. Besonders gross sei das Risiko für jüngere Menschen mit noch nicht diagnostizierten Krankheiten.
Auch Jüngere zählen zur Risikogruppe
Demnach sind von den ersten 2500 diagnostizierten Fällen in den USA 705 Erkrankte im Alter von 20 bis 44 Jahren. Rund ein Drittel der Infizierten gehört damit der Altersgruppe an, die bislang als relativ immun gegen das Virus galt. In Italien ist rund ein Viertel der 28'000 Patienten älter als 19- und jünger als 50-jährig.
Eine dieser jüngeren Coronavirus-Patienten ist die 39-jährige Tara Jane Langston. Die Britin lag zunächst auf der Intensivstation in einem Londoner Spital - und kämpfte um ihr Leben. Vom Krankenbett aus spricht sie eine deutliche Warnung aus, wie gefährlich das Virus auch für sie sei. Langston hatte sich immer als gesund erachtet. Sie ging regelmässig ins Gym. Jetzt «fühlt es sich an wie Glas in der Lunge».
Langston, Mutter von zwei, spricht in einer Facebook-Botschaft, die ihre Freunden teilten, von einer «Schlacht», die sie austrage:
Eindringlicher Appell gegen Verharmlosung des Virus
Langston fleht andere an, das Virus nicht zu verharmlosen. «Es ist absolut schrecklich, und ich würde so etwas nie wieder durchmachen wollen», sagt sie.
Ohne Hilfe eines Atemgerätes könne sie weiterhin «nicht atmen. Sie mussten mir das in die Arterie einnähen. Ich habe eine Kanüle, eine weitere Kanüle und einen Katheter. Dabei geht es mir eigentlich zehnmal besser als vorher. Ich habe die Tage nicht mehr gezählt.»
Eine besondere Warnung richtet Langston an Raucher: «Wenn jemand noch raucht, dann legen Sie die Zigaretten weg, denn ich sage Ihnen jetzt, dass Sie Ihre verdammten Lungen brauchen».
Bleibt zu Hause!
Langston fährt fort, sie wolle zeigen, dass nicht nur ältere Menschen oder Menschen mit Gesundheitsproblemen gefährdet sind: «Das war mein Beweggrund, dieses Video zu machen, um zu warnen, dass auch jüngere Menschen anfällig sind.»
«Mit Bestürzung» sehe sie weiterhin Videos von Pendlern, die sich noch immer in U-Bahnzüge quetschen und von Leuten, die sich in Kneipen amüsieren und weigern, dem Rat der Behörden zu folgen und zu Hause zu bleiben.
Ihre Ansteckung habe ihr die Augen geöffnet: «Die Menschen müssen erkennen, dass sie sich selbst isolieren müssen, das ist der einzige Weg. Das ist der einzige Weg. Glauben Sie mir.» (kes)
Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.
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Der Bundesrat stuft am 16. März die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert. Ab dem 17. März um Mitternacht gelten folgende Regeln:
- Öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten.
- Alle Läden, Restaurants und Bars werden bis mindestens am 26. April 2020 geschlossen.
- Dasselbe gilt für Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das
Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios. - Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen.
- Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt: Es sind genügend Vorräte angelegt.
- Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.
- Auch Werkstätten für Transportmittel können geöffnet bleiben.
- Die Einreise in die Schweiz wird drastisch eingeschränkt, dazu werden Grenzkontrollen eingeführt.
- Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt. Auch der Zivilschutz wird aufgeboten.
- Bundesrat appelliert weiterhin an alle Bürger: «Abstand halten kann Leben retten!»
- Der Bundesrat verzichtet vorerst auf eine allgemeine Ausgangssperre. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat er aber die Kontaktregeln verschärft. Gruppen über fünf Personen drohen Bussen von 100 Franken pro Person.
- Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie werden zudem verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Betriebe, die sich nicht daran halten, sollen geschlossen werden.
- Die Wirtschaft bekommt mehr Geld: Mit 32 Milliarden Franken beschliesst der Bundesrat wohl das grösste Konjunkturpaket der Schweizer Geschichte. Insgesamt stehen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung.
-
Die Bewilligungsdauer von Kurzarbeit wird von 3 auf 6 Monate verlängert. Damit kann die Anzahl Gesuche minimiert und somit das Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Die Frist zur Voranmeldung für Kurzarbeit wird gänzlich aufgehoben.
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Bei der Stellenmeldepflicht werden alle damit verbundenen Aufgaben und Pflichten für Arbeitgeber und die öffentliche Arbeitsvermittlung vorübergehend aufgehoben. Damit werden die Rekrutierungsprozesse beispielsweise für medizinisches Personal, die Pharmabranche, die Landwirtschaft oder die Logistik erleichtert.
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Bei der Arbeitslosenversicherung wird auf das Einreichen des Nachweises von Arbeitsbemühungen verzichtet. Die versicherte Person muss den Nachweis der Arbeitsbemühungen aber spätestens einen Monat nach Ablauf der COVID-19-Verordnung 2 nachreichen.
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Um Aussteuerungen zu vermeiden, erhalten alle anspruchsberechtigten Personen maximal 120 zusätzliche Taggelder.
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Arbeitgeber dürfen für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge vorübergehend die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden. Diese Massnahme soll es den Arbeitgebern erleichtern, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Für die Arbeitnehmenden hat die Massnahme keine Auswirkungen.
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Der Bundesrat hat zudem beschlossen, eine Bewilligungspflicht für die Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung einzuführen.
Der Bundesrat stuft am 16. März die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert. Ab dem 17. März um Mitternacht gelten folgende Regeln:
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