Nicht ausgestellte Bilder
Zoll sticht bei Museen in Wespennest

Der Zoll sticht bei den Museen ins Wespennest. Bisher war die Einfuhr von Kunstwerken steuerfrei. Nun machen Zollstellen verschärfte Auflagen und verlangen für nicht dauerhaft ausgestellte importierte Werke nachträglich Einfuhrabgaben zum aktuellen Marktwert.
Publiziert: 09.04.2023 um 14:55 Uhr
Nicht dauerhaft ausgestellt, soll die Steuerbefreiung für Bilder fallen: Werk von Pablo Picasso, aktuell in der Fondation Beyeler in Riehen BS. (Archivbild)
Foto: GEORGIOS KEFALAS

Das droht den Schweizer Kunstmuseen die Arbeit zu verunmöglichen, die Vereinigung der Schweizer Kunstmuseen nannte den Schritt eine «Katastrophe».

Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) bestätigte einen Bericht der «NZZ am Sonntag», wonach verschiedene Zollstellen seit Anfang Jahr entsprechende Briefe an Museen verschickten. Es handle sich um eine stichprobenweise Überprüfung.

In den Schreiben an die Museen forderten die Amtsstellen, steuerbefreit aus dem Ausland importieren Werke dauerhaft auszustellen. Andernfalls müssten sie eine Nachforderung der Einfuhrgebühren zum aktuellen Marktwert entrichten.

Das würde die Mittel der Museen übersteigen. Zudem stellt es gemäss der «NZZ am Sonntag» eine seit 1953 geltende Praxis in Frage und widerspricht dem Kulturvermittlungsauftrag. (SDA)

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