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Neuer Ärger für Chilli’s-Chef
Diesmal gehts um Mietzinsen, Wein und Champagner

Nur ein halber Freudentag für Chilli's-Beizer Ali B. (49). Die Strafuntersuchung wegen Raubtaten gegenüber Freiern wurde eingestellt. Dafür wurde er in einem anderen Verfahren wegen Nötigung und Veruntreuung bestraft. Verurteilungen, die er bereits angefochten hat.
Publiziert: 12.06.2020 um 22:43 Uhr
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Aktualisiert: 09.03.2021 um 19:59 Uhr
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Chilli's-Affäre: Ali B. 2015 auf dem Weg zum Mietgericht Zürich.
Foto: Meier Claudio
Viktor Dammann

Die Milieu-Bar Chilli's (heisst nun anders) geriet im November 2013 in die Schlagzeilen, nachdem die Polizei den Club im Zürcher Kreis 4 gestürmt hatte. Über 20 Freier hatten der Polizei berichtet, sie seien von den Liebesdamen übelst abgezockt worden. Neben unzähligen Frauen und fünf angeblich korrupten Sittenpolizisten wanderte auch Chilli's-Chef Ali B.* (49) für einen Monat in U-Haft. Nach sechs Jahren wurde das Strafverfahren gegen ihn nun eingestellt.

Laut Einstellungsverfügung konnte der Verdacht gegen den Beizer, «dass er die Prostituierten zu ihrem Handeln ermutigt habe, nicht anklagegenügend erhärtet werden». Auch keine der Frauen hatte den Chef belastet.

Ali. B. akzeptiert Verurteilung nicht

Im Fall seines Nachmieters P. X.* (53) setzte es für Ali B. jedoch eine Verurteilung ab, die er nicht akzeptiert. Der Chilli's-Boss hatte die grosse Bar und einige Zimmer dem Cabaret-Besitzer P. X. für 18'000 Franken vermietet. Das Mietzinsdepot dazu: 54'000 Franken.

Drei Monate später hatte es sich Ali B. wieder anders überlegt. Er kündigte dem Cabaret-Besitzer laut Strafbefehl widerrechtlich und wechselte die Schlösser aus. «Der Beschuldigte verunmöglichte P. X. somit (...) den weiteren Betrieb des Lokals», so die Staatsanwaltschaft.

Als der Cabaret-Chef sein Depot zurückwollte, wurde es ihm vier Jahre lang verwehrt. Ausserdem steckte B. auch die AHV und Arbeitslosenkassengelder der fremden Tänzerinnen in den eigenen Sack. Die Staatsanwaltschaft bestrafte ihn daher wegen Nötigung und Veruntreuung zu einer bedingten Geldstrafe von 14'400 Franken plus Busse (3000 Franken).

Auch Zoff um Wein und Champagner

Damit ist die Milieu-Grösse nicht einverstanden und hat den Fall ans Zürcher Bezirksgericht weitergezogen. Der Nachmieter zeigt sich ebenfalls unzufrieden. Er beschuldigt B., ihm Wein und Champagner für 30'000 Franken aus dem Chilli's geklaut zu haben. Unbewiesen, meinte die Staatsanwaltschaft und stellte das Verfahren ein. Was der Cabaret-Betreiber nun ebenfalls angefochten hat.

Und: Zu guter Letzt reichte Ali B. gegen seinen Widersacher eine Anzeige wegen Urkundenfälschung ein – die Untersuchung ist pendent.

*Namen geändert

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