Burka-Verbot
Bundesrat schwächt Sommaruga-Vorlage ab

Der Bundesrat will kein schweizweites Verhüllungsverbot. Er lehnt die Burka-Initiative ab, will aber die Regeln verschärfen: Neu soll es eine Pflicht geben, Behördenvertretern und Zugkontrolleuren das Gesicht zu zeigen, wenn eine Identifikation nötig ist.
Publiziert: 15.03.2019 um 11:23 Uhr
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Aktualisiert: 15.03.2019 um 15:51 Uhr
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Der Bundesrat will kein schweizweites Burka-Verbot.
Foto: Keystone

Jetzt geht es vorwärts mit der Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» und dem indirekten Gegenvorschlag dazu. Der Bundesrat hat am Freitag seine Botschaft verabschiedet. Und auch das «Egerkinger Komitee» um den Solothurner SVP-Nationalrat Walter Wobmann (61), aus dessen Küche die Initiative stammt, ist in den Startlöchern: «Wir bringen die Volksinitiative jetzt definitiv an die Urne!»

Der Initiativtext verlangt, dass in der ganzen Schweiz niemand mehr im öffentlichen Raum das Gesicht verhüllen darf – sei es aus religiösen Gründen (Burkas oder Nikab) oder zum Verstecken der Identität (Hooligans, Vermummte). Ausnahmen wären ausschliesslich aus Gründen der Sicherheit, der Gesundheit, des Klimas und des einheimischen Brauchtums möglich. 

Der Bundesrat lehnt diese Einheitslösung ab. In der Schweiz sei es traditionell Sache der Kantone, den öffentlichen Raum zu regeln, schreibt das Justizdepartement in einer Mitteilung. Die Kantone sollten auch künftig selber entscheiden, ob sie ein Verhüllungsverbot möchten respektive wie sie mit verhüllten arabischen Touristinnen umgehen wollen.

Behörden sollen «Enthüllung» einfordern dürfen

Die Regierung anerkennt aber, dass die Gesichtsverhüllung zu Problemen führen kann. Deshalb schlägt sie einzelne Massnahmen auf Gesetzesebene vor. So sollen Personen ihr Gesicht zeigen müssen, um sie zu identifizieren, also zum Beispiel am Zoll oder auf Einwohnerämtern. Wer einer solchen Aufforderung zur Enthüllung des Gesichts wiederholt ablehnt, soll künftig gebüsst werden. 

Der Bundesrat hat jedoch den ersten Entwurf des Gegenvorschlags der damaligen Justizministerin Simonetta Sommaruga (SP, 58) amputiert. Nach der Vernehmlassung hat er beschlossen, auf einen Teil der ursprünglich geplanten Bestimmungen zu verzichten. So wollte Sommaruga einst explizit im Gesetz verankern, dass es strafbar ist, jemanden zur Verhüllung des Gesichts zu zwingen. Tätern sollte eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe drohen.

Davon will der Bundesrat jetzt aber nichts mehr wissen. Jemanden zu zwingen, das Gesicht zu verhüllen, sei mit dem Tatbestand der Nötigung bereits heute strafbar, hält er fest. Es soll keine neue Strafbestimmung geschaffen werden.

Abschwächung erhöht die Chancen der Initiative

Das Initiativkomitee erstaunt diese Abschwächung: «Normalerweise bewegt man sich bei einem Gegenvorschlag auf die Volksinitiative zu, und nicht davon weg», sagt Walter Wobmann. Doch fürs «Original» sieht er eh sehr intakte Chancen: «Wir ziehen auch nach der Parlamentsberatung sicher nicht zurück.» (awi/sda)

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