Mit der Erweiterung des Nationalstrassennetzes erwachsen dem Bund jährliche Mehrausgaben von rund 350 Millionen Franken für Betrieb, Unterhalt und Ausbau. Die Kantone werden dagegen von ihren bisherigen Verpflichtungen entlastet.
Diese Verschiebung der Lasten will der Bundesrat deshalb kompensieren, wie Verkehrsminister Moritz Leuenberger sagte. Dies soll durch eine Reduktion der nicht werkgebundenen Beiträge und der Globalbeiträge an die Hauptstrassen geschehen.
Abzuwarten bleibt aber, welche Haltung die Kantone in der bis am 11. September dauernden Vernehmlassung einnehmen werden. Er wisse, dass bei den Kantonen da und dort die Haltung vorherrsche, es dürfe keine kompensatorische Kürzung der Beiträge an die Kantone geben, sagte Leuenberger. Lehne ein Kanton eine Kompensation ab, geht die Strasse nicht an den Bund über.
Im Parlament seien in den letzten zehn Jahren über dreissig Begehren um Aufnahme von Kantonsstrassen ins Nationalstrassennetz deponiert worden, sagte Leuenberger weiter. Deren 19 hat der Bundesrat nun genehmigt.
Um den Zuschlag zu erhalten, mussten die Kantonsstrassen bestimmte Kriterien erfüllen. So sollen sie etwa dem Durchleiten des internationalen Transitverkehrs, der Verbindung der Schweiz mit dem Ausland oder der Verbindung der schweizerischen Agglomerationen dienen. Rund 670 Kilometer Strasse erfüllten diese Kriterien nicht.