Der 29. Zivilsenat befand am Donnerstag, dass eine Verwechslungsgefahr zwischen den Produkten bestehe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Entscheidend war dabei insbesondere die Frage, ob der Goldton der Hasen einerseits ähnlich genug ist - andererseits, ob er als Marke eingesetzt werde und für die Verbraucher ein entscheidendes Signal setze, von welchem Hersteller die Hasen stammen. Beides bejahte das Gericht.
Gewisse Unterschiede in Farbton und Gestaltung sowie die Beschriftung mit dem Namen des Herstellers reichten nach Ansicht des Senats nicht aus, um dem vorzubeugen. Bei Wiederholung drohen der zur Thüringer Viba sweets gehörenden Allgäuer Confiserie Heilemann nun 250'000 Euro Strafe. Zudem muss das Unternehmen Auskunft über seine Geschäfte mit dem goldverpackten Hasen geben und Schadenersatz leisten.
Vorausgegangen war ein Entscheid des Bundesgerichtshofs, der zufolge der von Lindt verwendete Goldton Markenschutz geniesst. Der Farbton werde von 70 Prozent der Verbraucher dem Schweizer Chocolatier zugeordnet. Er habe sich durch seine lange und intensive Benutzung am Markt als Marke durchgesetzt und «Verkehrsgeltung erlangt», befand der BGH.
Die Karlsruher Richter hatten damit einer früheren Entscheidung des Oberlandesgerichts widersprochen, in der Lindt unterlegen war. Deswegen musste sich das OLG nun erneut mit dem Thema befassen.
Einen Teilerfolg erreichte Heilemann allerdings: Da zwei Gesellschaften von Lindt geklagt hatten - eine aus der Schweiz und eine aus Deutschland - das Gericht die Rechte am Goldton aber nur bei der deutschen Gesellschaft sah, wies es eine der beiden Klagen zurück. Die Kosten für den Rechtsstreit werden deswegen geteilt.
Lindt vertreibt die «Goldhasen» in Deutschland seit 1952, seit 1997 im aktuellen Farbton. Heilemann hatte in der Ostersaison 2018 ebenfalls einen sitzenden Hasen in Goldfolie angeboten.
Lindt produziert nach eigenen Angaben jährlich inzwischen rund 150 Millionen «Goldhasen» in über 50 Ländern. Der Chocolatier wehrt sich seit Jahren gegen ähnliche Konkurrenzprodukte. Die goldenen Schokohasen des fränkischen Schokoproduzenten Riegelein durften nach zwei BGH-Urteilen bleiben.
Vor vier Wochen hat das Bundesgericht in Lausanne dagegen entschieden, dass der Discounter Lidl seine Goldhasen in der Schweiz wegen Verwechslungsgefahr mit Lindts Goldhasen nicht mehr verkaufen darf.
(SDA)