In den letzten Jahren hatten Fälle wie jene von alt SP-Nationalrätin Margret Kiener Nellen und der ehemaligen SP-Ständerätin Anita Fetz zu reden gegeben: Linke Politikerinnen und Politiker tauchten teils dutzendfach in den Datenbanken des NDB auf. Eine Aufsichtseingabe von grundrechte.ch veranlasste die Geschäftsprüfungsdelegation der eidgenössischen Räte (GPDel), genauer hinzuschauen.
Warum verstösst der NDB gegen das Gesetz?
Die parlamentarische Oberaufsicht stellt dem Nachrichtendienst in ihrem Jahresbericht kein gutes Zeugnis aus. Unter anderem verstiess der NDB gegen das Gesetz, indem er tausende nicht benötigte Zeitungsartikel, Agenturmeldungen und Texte von Internetseiten sammelte. Das gleiche gilt für die täglichen Ereignisübersichten, die die GPDel analysiert hat.
Laut GPDel ist der NDB in den meisten Fällen thematisch gar nicht zuständig. Ein weiteres Problem besteht darin, dass die öffentlich zugänglichen Informationen als personenbezogene Daten gelten, seit eine Freitextsuche möglich ist. Im Zusammenhang mit politischen Aktivitäten dürfen solche nur gesammelt werden, etwa wenn der Verdacht auf Terrorismus, gewalttätigen Extremismus oder Spionage besteht.
NDB-Chef negiert Missbrauch
Die GPDel stützt sich bei ihrer Einschätzung auf Gutachten des Bundesamts für Justiz und auf eine Einschätzung des Bundesverwaltungsgerichts. Der Direktor des Nachrichtendienstes ist anderer Meinung, wie er der parlamentarischen Aufsicht mitteilte.
Er interpretiert das Gesetz so, dass Informationen nur personenbezogen sind, wenn sie in der Datenbank mit einer Person verknüpft sind. Entsprechend lehnt er die Forderung der GPDel ab, die entsprechende interne Weisung anzupassen.
Der NDB sei grundsätzlich von der Rechtmässigkeit seiner Datenbearbeitung überzeugt, er sei aber offen für Verbesserungsvorschläge, teilte er auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Verteidigungsministerin Viola Amherd lässt die umstrittene Frage nun durch ein Gutachten klären.
Es gibt weitere Mängel
Die GPDel ortet jedoch weitere Probleme: Kritisch beurteilt sie etwa die Berichte kantonaler Nachrichtendienste. Schon vor Jahren war die Überwachung kurdischstämmiger Politiker in Basel ans Licht gekommen. Die GPDel stellte nun fest, dass die entsprechenden Informationen auch nach 15 Jahren noch nicht aus den Datenbanken des Nachrichtendienstes gelöscht worden sind.
Mängel stellte die GPDel auch bei der Auskunftserteilung fest. In einigen untersuchten Fällen waren die Auskünfte unvollständig. Teilweise fehlten Informationen über den Zweck der Datenbearbeitung, die Empfänger oder die Herkunft der Angaben.
Nachrichtendienst muss über die Bücher
Zur Datenbearbeitung und zu den Auskünften macht die GPDel mehrere Empfehlungen. Neben der Löschung der alten Informationen aus Basel-Stadt und der Anpassung der kritisierten Weisung geht es unter anderem um die Speicherung von Daten: Die GPDel empfiehlt, Daten rasch zu löschen, wenn die Voraussetzungen für eine Speicherung weggefallen sind.
Zudem soll der NDB überprüfen, welche öffentlich zugänglichen Daten er für die Erfüllung seiner Aufgaben tatsächlich benötigt. Im Visier hat die Aufsicht dabei unter anderem die Presseschauen. Ihrer Meinung nach ist unter Umständen ein neues Datenhaltungskonzept nötig. Weiter soll der NDB dafür sorgen, dass sich auch kantonale Nachrichtendienste bei der Informationsbeschaffung an die Schranken des Gesetzes halten.
Weitere Empfehlungen betreffen die Auskunftsbegehren. Die GPDel verlangt unter anderem, dass unvollständige Auskünfte ergänzt und Betroffene über die Löschung von Daten ins Bild gesetzt werden. Die meisten Empfehlungen der Geschäftsprüfungsdelegation wollen das Verteidigungsdepartement respektive der NDB umsetzen.
Der NDB habe unabhängig von der öffentlichen Diskussion im Zusammenhang mit den Auskunftsgesuchen von Schweizer Politikern und Parteien Massnahmen bezüglich der Aufbewahrung von öffentlich zugänglichen Informationen ergriffen, heisst es in der Stellungnahme. So wurde die Aufbewahrungsfrist für abgelegte Pressemeldungen und Presseauswertungen von 15 Jahren auf 2 Jahre verkürzt.
Ausserdem prüfe der NDB derzeit, ob es noch weitere Datenbestände gebe, welche zwar rechtmässig bearbeitet würden, jedoch für die Aufgabenerfüllung des NDB nicht zwingend notwendig seien. Das entspricht einer Forderung der GPDel. (SDA)