Nachrichtendienst
Aufsicht bemängelt Datenverarbeitungspraxis des Nachrichtendiensts

Die Aufsichtsbehörde über den Nachrichtendienst des Bundes ortet Verbesserungspotenzial in der Datenbearbeitung. Heute würden gelegentlich zu viele Daten zu lange aufbewahrt oder Berichte unsorgfältig verfasst. Die Organisation und Prozesse müssten hinterfragt werden.
Publiziert: 31.03.2020 um 10:20 Uhr
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Aktualisiert: 31.03.2020 um 11:53 Uhr

Das schreibt die Aufsichtsbehörde über den Nachrichtendienst (AB-ND) in ihrem zweiten Tätigkeitsbericht, der am Dienstag veröffentlicht wurde. Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) müsse transparent erklären können, welche Informationen zu Personen weshalb in seinen Datenbanken gesammelt und verwendet würden. Das sei heute zu wenig der Fall.

An den Nachrichtendienst dürfe auch «ein hoher Anspruch an die Ordnung und Löschdisziplin» gestellt werden, heisst es in der Mitteilung der AB-ND. «Hier kann sich der NDB verbessern.»

Zu ähnlichen Schlüssen war Ende Januar bereits die parlamentarische Oberaufsicht über den Nachrichtendienst gekommen. Der NDB sammle nach wie vor mehr Informationen als ihm das Gesetz erlaube, lautete damals das Fazit. Der Direktor des Nachrichtendienstes ist anderer Meinung, wie er der parlamentarischen Aufsicht mitteilte.

Verschiedene Berichte zeigten, dass auch die Namen von Politikerinnen und Politiker in den NDB-Datenbanken auftauchten. Die AB-ND stellt nun fest, «dass der Nachrichtendienst in seinem Geschäftsverwaltungssystem keine Dossiers über Politikerinnen und Politiker ausschliesslich aufgrund ihrer politischen Tätigkeit führt". Das zeigten Stichproben.

Der Nachrichtendienst hat nach eigenen Angaben bereits zahlreiche Massnahmen beschlossen, um sicherzustellen, dass der Datenbestand «auf ein notwendiges Minimum reduziert» wird. Die Massnahmen seien mehrheitlich deckungsgleich mit den Empfehlungen der AB-ND, heisst es auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Die Umsetzung sei im Gang.

Weiter kommt die Aufsichtsbehörde zum Schluss, dass der Nachrichtendienst nur selten alle Register zieht, um Personen zu beobachten. Die Zahl der von einer genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahme betroffenen Personen sei gemessen an der Gesamtbevölkerung der Schweiz verschwindend klein.

Die AB-ND ist der Auffassung, dass dieses invasivste Mittel des NDB verhältnismässig eingesetzt wird. Der NDB kann damit tief in die Grundrechte betroffener Personen eingreifen. Insofern sei die tendenziell zurückhaltende Anwendung angemessen.

Die AB-ND will für die Bevölkerung Transparenz über nachrichtendienstliche Tätigkeiten schaffen. Die Behörde erhält Zugang und Einblick in Dokumente, Prozesse und Räumlichkeiten, deren Zugänge der Öffentlichkeit nicht nur verwehrt sind, sondern die auch bewusst vor ihr geschützt werden.

Die Aufsichtsbehörde führte im vergangenen Jahr insgesamt 19 Prüfungen bei den Nachrichtendiensten durch, aus welchen 63 Empfehlungen resultierten. Diese wurden an die Vorsteherin des Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) adressiert.

Keine Kommentare macht die Aufsichtsbehörde betreffend Geheimdienst-Affäre. Die Enthüllungen im Zusammenhang mit der Crypto AG fielen nicht in den Berichtszeitraum 2019 und seien somit auch nicht Teil des Tätigkeitsberichtes, schreibt die AB-BA.

Derzeit setzt sich die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) der Räte mit den Cryptoleaks auseinander. Mit ihrer Inspektion will sie als Oberaufsicht über die Nachrichtendienste und die Geheimbereiche des Bundes nun klären, wer in der Schweiz wann was wusste.

Untersucht werden sollen die Berührungspunkte von Bundesstellen mit ausländischen Nachrichtendiensten in dieser Sache. Die GPDel will auch abklären, ob und inwieweit der Bundesrat informiert war. Ein Bericht wird Mitte des laufenden Jahres erwartet.

(SDA)

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