Schweizer testamentfaul
70 Milliarden Franken pro Jahr vererbt

Der 13. September ist internationaler Tag des Testaments, aber nur ein Viertel der Schweizerinnen und Schweizer regelt ihren Nachlass. Entsprechend häufig sind Erbstreitigkeiten: Jeder Zweite kennt solche aus dem eigenen Bekanntenkreis.
Publiziert: 12.09.2019 um 08:01 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2019 um 11:15 Uhr

Der 13. September ist internationaler Tag des Testaments, aber nur ein Viertel der Schweizerinnen und Schweizer regelt ihren Nachlass. Entsprechend häufig sind Erbstreitigkeiten: Jeder Zweite kennt solche aus dem eigenen Bekanntenkreis.

Das zeigt eine repräsentative Online-Umfrage von Demoscope im Auftrag des Vereins MyHappyEnd.

Jährlich würden in der Schweiz schätzungsweise rund 70 Milliarden Franken vererbt, heisst es in einer Medienmitteilung von MyHappyEnd. Das sei sehr viel Geld, und entsprechend häufig komme es zu Streit.

In der Umfrage gaben 51 Prozent der befragten Schweizerinnen und Schweizer an, dass es in ihrem Bekanntenkreis schon zu Erbschaftsstreitigkeiten gekommen sei. 28 Prozent haben in der eigenen Verwandtschaft bereits solche Auseinandersetzungen erlebt.

Testament wichtig, aber kaum einer macht es

Ein Testament könne Erbstreitigkeiten verhindern, heisst es weiter. Zwar finden in der Demoscope-Umfrage 77 Prozent der Bevölkerung ein Testament «sehr wichtig» oder «ziemlich wichtig», und 51 Prozent der Befragten sagen, dass sie «vermutlich» oder «in absehbarer Zukunft» ein Testament machen werden. Aber wirklich umgesetzt haben es nur 27 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer.

Immerhin: Wer ein Testament macht, bereut es nicht, im Gegenteil. 81 Prozent empfinden den Schritt als «befreiend“, und nur 21 Prozent finden, es sei «kompliziert» gewesen. Bei den Gründen für das Verfassen eines Testaments steht die Absicherung von Partner, Kinder und Angehörigen zuoberst (61 Prozent). Auch das Verhindern von Erbstreitigkeiten ist ein oft genannter Grund (33 Prozent).

Lediglich zwölf Prozent sagen, dass sie sich «bestimmt» vorstellen können, neben der eigenen Familie beispielsweise gemeinnützige Organisationen zu berücksichtigen. Immerhin wissen aber fast drei Viertel der Befragten, dass das Schweizer Erbrecht diese Möglichkeit explizit vorsieht.

Der Gesellschaft etwas zurückgeben

«Hier gibt es noch viel Luft nach oben», lässt sich Beatrice Gallin, Geschäftsführerin von MyHappyEnd, in der Medienmitteilung zitieren. Der Verein hat sich im Auftrag von rund 20 gemeinnützigen Organisationen zum Ziel gesetzt, offen über Tabuthemen wie Tod und Erbschaft zu sprechen.

«Mit der freien Quote hat der Gesetzgeber ganz bewusst eine Möglichkeit geschaffen, via Testament ein Zeichen zu setzen», sagt Gallin, «für ein Anliegen, das einem persönlich besonders am Herzen liegt. Wer davon Gebrauch macht, tut Gutes und kann der Gesellschaft etwas zurückgeben.»

Befragt wurden zwischen dem 24. Juni und dem 7. Juli 1067 Menschen ab 45 Jahren aus der Deutsch- und der Westschweiz. (SDA)

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