Darum gehts
- Osamah M. aus Ausschaffungshaft entlassen wegen Verfahrensverzögerung
- Er wurde als Unterstützer des Islamischen Staates verurteilt
- Extremist jammerte über Ausschaffung
Der verurteilte IS-Unterstützer Osamah M. (38) wird aus der Ausschaffungshaft entlassen. Er hatte vom gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel gegen den erstinstanzlichen Ausweisungsentscheid Gebrauch gemacht. Dieses Verfahren sei vom Bundesverwaltungsgericht «nicht zeitnah» erledigt worden, teilte das Obergericht Schaffhausen am Dienstag mit. Die dadurch entstandene Verzögerung des Vollzugs dürfe dem Beschwerdeführer nicht als mangelhafte Kooperation zugerechnet werden, schreibt das Gericht weiter.
Eine Überschreitung der gesetzlichen Regelhöchstdauer der Ausschaffungshaft sei daher unzulässig, so das Gericht. Anders als im Oktober 2024 entschied das Obergericht nun, die Haft zu beenden.
Der Extremist hatte damals über seine Ausschaffung gejammert. «Ich will mein Leben nicht verlieren», so Osamah M. Er bekräftigte, dass er lieber jahrelang in Schweizer Gefängnissen einsitzen wolle, als in den Irak zurückzugehen.
Laut Medienmitteilung gingen die Gerichte bei ihren Entscheiden davon aus, dass die Ausweisung innerhalb dieser Frist vollzogen werden könne – zumal das Bundesverwaltungsgericht das ausstehende Urteil zur Vollstreckung der rechtskräftigen Ausweisung zeitnah fällen sollte.
Osamah M. wurde 2014 verhaftet
Der irakische Staatsbürger wurde in der Schweiz wegen Unterstützung des Islamischen Staates verurteilt. Er kam 2011 als Asylsuchender in die Schweiz und wurde 2014 verhaftet. Osamah M., der in den Medien als «Rollstuhl-Bomber» bekannt wurde, ist für die Unterstützung der Terrororganisation «Islamischer Staat» zu einer Haftstrafe von vier Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Das war 2017. Ihm war vorgeworfen worden, Bombenanschläge in der Schweiz und Deutschland geplant zu haben.
Da er die Strafe zum Zeitpunkt des Urteils bereits verbüsst hatte, kam er frei und lebte fortan im Kanton Schaffhausen als Sozialhilfebezüger. Aufgrund seiner Aktivitäten im Umfeld einer als extremistisch geltenden Moschee in Neuhausen SH geriet er erneut ins Visier der Behörden. Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) hatte im Herbst vergangenen Jahres entschieden, dass Osamah M. ausgeschafft werden soll.