Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von Karl J.* (50), der im August 2013 in Büsserach SO seinen Bruder Ernst (†55) mit einer Schrotflinte erschoss, abgewiesen. Weil er schuldunfähig war, wurde er nicht verurteilt. Es wurde jedoch eine stationäre therapeutische Massnahme angeordnet.
Ein psychiatrisches Gutachten zeigte, dass der Mann wegen einer psychischen Störung nicht schuldfähig war. Vor Bundesgericht brachte er vor, dass er in Notwehr gehandelt habe. Er sei zudem für schuldfähig zu erklären. Das Bundesgericht hat die Begehren abgewiesen, soweit es darauf eingetreten ist.
Seine Beschwerde hat der Mann gemäss dem am Donnerstag publizierten Urteil selbst verfasst. Seine Ausführungen seien grösstenteils schwer verständlich, schreibt das Gericht. (SDA)
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