Die Betroffenen haben bei «jackpots.ch» und «casino777.ch» mit Geld gespielt, das sie gar nicht mehr hatten, berichtet die SRF-Radiosendung «Espresso».
Offenbar führte ein Software-Update eines externen Zahlungsverarbeiters dazu, dass vom 17. März bis Ende Mai keine Überweisungen vom Postfinance-Konto auf die Online-Spielkonti der Casino-Plattformen «jackpots.ch» und «casino777.ch» abgebucht wurden.
Viele Betroffene wähnten sich im Glück, dass ihr Saldo nach wie vor im Plus sei. Dabei war ihr Guthaben längst aufgebraucht. Da den Betroffenen nicht der aktualisierte Kontostand angezeigt wurde, gaben viele auch anderweitig Geld aus, das längst verzockt war.
Mehr als tausend Glücksspieler betroffen
Entdeckt wurde das Malheur erst vor knapp zwei Wochen. Am 8. Juni kommt der Schock für die Betroffenen. Auf einen Schlag werden ihnen sämtliche Nachbuchungen der Online-Casinos verrechnet.
Dabei handelt es sich um Beträge zwischen ein paar hundert und mehreren zehntausend Franken. Fragliche Konten wurden gesperrt. Mehr als tausend Glücksspieler seien betroffen.
Viele Zocker stehen nun plötzlich vor riesigen Schuldenbergen. «Es wurden auf einen Schlag Existenzen zerstört», schreibt ein Betroffener. Dabei sollte es eigentlich gar nicht möglich sein, dass ein Postfinance-Konto überzogen werden kann.
Wer ist schuld?
Laut Detlef Brose, CEO der Grand Casino Baden AG, seien «aufgrund eines Fehlers unseres externen Zahlungsverarbeiters Überweisungen auf die Spielerkonten nicht wie üblich innert kürzester Zeit vom Postfinance-Konto abgebucht» worden.
Das Casino reagiert mit einer Kulanzregelung: Den Betroffenen der verspäteten Abbuchungen sollen alle Spielverluste rückerstattet werden, die mehr als 30 Tage zurückliegen.
Die Tochtergesellschaft der Post kommt den Geschädigten insofern entgegen, als keine Negativzinsen für die Kontoüberzüge verrechnet werden. Postfinance schreibt: «Sind Kundinnen und Kunden ausserstande, den Saldo auszugleichen, bietet ihnen Postfinance die Möglichkeit einer Abzahlungsvereinbarung an.»
In Onlineforen sei zu lesen, dass nicht alle Betroffenen mit den angebotenen Lösungen zufrieden sind. Ob und wie der Zahlungsverarbeiter, der für die fehlerhafte Software verantwortlich ist, für den entstandenen Schaden geradestehen muss, ist offen. (kes)