Migros und Coop bleiben hart
Denner erlaubt Kassiererinnen neu Kopftuch

Der drittgrösste Detailhändler der Schweiz hat seine Kleidervorschriften gelockert: Muslimas an der Kasse dürfen jetzt ein Kopftuch tragen.
Publiziert: 25.05.2024 um 19:21 Uhr
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Aktualisiert: 26.05.2024 um 23:01 Uhr
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Denner hat die Kleidervorschriften für Kassiererinnen geändert.
Foto: Keystone
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Fabian EberhardStv. Chefredaktor SonntagsBlick

Die Debatte ist ein Dauerbrenner: Sollen Verkäuferinnen mit Kundenkontakt Kopftuch tragen dürfen? Bisher waren sich die führenden Detailhändler einig: Migros, Coop und Denner verboten ihren Kassiererinnen religiöse Kopfbedeckungen.

Jetzt schert Denner aus. Der Discounter, der seit 2009 vollständig zur Migros gehört, hat die Kleidervorschriften für das Personal geändert. Kopftücher sind nun explizit erlaubt.

Denner-Sprecherin Andrina Sarott bestätigt: «Seit November 2023 ist das Tragen religiöser Kopfbedeckungen in schwarzer Farbe erlaubt.» Voraussetzung sei, dass das Gesicht sichtbar bleibe.

Dem Entscheid gingen längere Abklärungen voraus. «Die Denner-Familie vereint Menschen aus über 80 Nationen mit unterschiedlichsten kulturellen und religiösen Hintergründen», sagt Sprecherin Sarott. Das Erscheinungsbild der Angestellten sei ein wichtiger Faktor für die erfolgreiche Zusammenarbeit und werde laufend überprüft.

Aldi und Lidl erlauben Kopftuch

Während die deutschen Discounter Aldi und Lidl das Kopftuch in ihren Filialen in der Schweiz erlauben (Aldi: «Für uns ist es selbstverständlich, dass unsere Mitarbeitenden ein Kopftuch oder einen Turban tragen dürfen»), bleiben Coop und Migros hart.

Die Medienstelle von Coop schreibt: «Im Verkauf gehören Baseball-Kappen, Hüte, Mützen und alle religiösen Kopfbedeckungen generell nicht zur Verkaufsuniform und sind somit nicht erlaubt.» Dieses Bekleidungsreglement gelte «seit jeher» und werde beim Abschluss eines Arbeitsvertrags transparent kommuniziert. Falls jemand trotzdem eine Kopfbedeckung tragen wolle, würden innerhalb der Coop-Gruppe geeignete Alternativen gesucht – zum Beispiel eine Arbeit in der Verwaltung oder in der Logistik. «So konnten wir bis auf wenige Einzelfälle immer passende Lösungen finden.»

Auch die nationale Richtlinie für Filialpersonal der Migros schreibt fest, dass bei Tätigkeiten mit Kundenkontakt jegliche Kopfbedeckung verboten ist. Laut Sprecherin Carmen Hefti gibt es bei der Ausgestaltung allerdings Raum. So seien bei der Migros-Genossenschaft Zürich etwa Kopftücher, Kippas und Turbane erlaubt. Hefti sagt zudem: «Wir sind in Diskussion mit allen Genossenschaften, die Kleiderordnung in einigen Punkten anzupassen.»

Kassiererin klagt gegen Migros

Erst im Februar sorgte der Fall einer langjährigen Migros-Kassiererin (42) für Schlagzeilen. Die Kurdin wurde fristlos entlassen, weil sie ihr Kopftuch nicht ablegen wollte. «Mein Chef sagte mir, dass ich nicht mit dem Kopftuch zur Arbeit kommen dürfe», erzählte sie «20 Minuten».

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Ihre Vorgesetzten hätten gesagt, die Arbeitskleidung dürfe keine religiösen Symbole enthalten. «Aber meine Mitarbeiterinnen durften mit riesigen tätowierten Kreuzen auf der Hand arbeiten.» Sie fühle sich diskriminiert. Die Kassiererin, die in einer Filiale im Kanton Luzern angestellt war, geht nun rechtlich gegen die Migros vor.

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