Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Sonntag den Eingang eines Briefes des Uno-Hochkommissariats für Menschenrechte. Aus dem Schreiben betreffend das Bundesgesetz über «Polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus» hatte der «SonntagsBlick» berichtet. Der Gesetzesentwurf, der unter anderem eine Präventivhaft vorsieht, wird noch im Parlament beraten.
Laut der EJPD-Sprecherin hat der Bundesrat einen der umstrittenen Punkte, die sogenannte gesicherte Unterbringung für terroristische Gefährderinnen und Gefährder (GUG), nicht vorgeschlagen. Dieser Vorschlag sei vom Parlament eingebracht worden.
Grundsätzlich stelle sich die Frage, ob eine Präventivhaft der Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) entspreche, sagte die Sprecherin weiter. Ein Gutachten sei zum Schluss gekommen, dass eine Präventivhaft nicht EMRK-konform umsetzbar sei.
Die vom Bundesrat vorgeschlagene «Eingrenzung auf eine Liegenschaft» könne hingegen EMRK-konform angewandt werden, da die Anordnung voraussetze, dass der terroristische Gefährder eine weniger einschneidende Massnahme wie ein Kontaktverbot oder eine Meldepflicht verletze, hielt die EJPD-Sprecherin fest.
Laut «SonntagsBlick» befürchten die Unterzeichnenden des Briefes, dass «die Anwendung dieses Gesetzes zu erheblichen Verletzungen der Menschen- und Grundrechte führt». In der heutigen Form seien die geplanten Anti-Terror-Massnahmen weder mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar noch mit der Uno-Kinderrechtskonvention.
Bereits Mitte Mai hatte die Menschenrechtsbeauftragte des Europarates in einem Brief an die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SiK) die Vorlage kritisiert. Diese entspreche in etlichen Punkten nicht den Menschenrechten.
Kritisiert wird insbesondere, dass bereits 15-Jährige unter Hausarrest gestellt werden könnten, dies widerspreche den Menschen- und den Kinderrechten. Auch die Möglichkeit, Massnahmen gegen Kinder ab zwölf Jahren erlassen zu können, stösst auf Widerspruch. So könne die Bundespolizei zudem ohne strafrechtliche Untersuchung Menschen als sogenannte Gefährder unter Hausarrest stellen, dabei sei Willkür möglich.
Der Ständerat hat die Vorlage bereits verabschiedet. Er hatte sich in der abgebrochenen Frühlingsession als Erstrat bei den Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus für härtere Strafen für Terroristen ausgesprochen als der Bundesrat vorschlug. In den Kernpunkten folgte er der Regierung. Für die Kontrolle von terroristischen Gefährdern soll die Polizei zusätzliche Instrumente erhalten. In der Sommersession wird der Nationalrat darüber befinden.
(SDA)