Bei den Originalpräpareten verfügte das BAG für über 200 oder 55 Prozent der bereits überprüften 400 Medikamente Preissenkungen, wie es am Freitag mitteilte. Die Überprüfung der Generika, Co-Marketing-Arzneimittel und Biosimilars ergab ebenfalls einen Senkungsbedarf bei gut 50 Prozent.
Die Preissenkungen für diese Arzneimittel treten am 1. Dezember 2020 in Kraft. Bei einzelnen Arzneimitteln ist offen, ob die verfügten Preissenkungen realisiert werden können, da Beschwerden hängig sind. Die Überprüfung der restlichen Arzneimittel sollte bis zum 1. Februar 2021 abgeschlossen sein.
Das BAG nimmt seit 2017 jedes Jahr ein Drittel der kassenpflichtigen Medikamente unter die Lupe. 2020 ist dieser Zyklus abgeschlossen und beginnt von vorne. Das Amt überprüft, ob die Arzneimittel auf der sogenannten Spezialitätenliste wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind. Die Medikamente auf der Liste muss die obligatorische Krankenversicherung vergüten.
(SDA)